Salzgitter-Thiede. Sind die Gehwege in Salzgitter-Thiede zu eng für Fußgänger und Radfahrer? Die SPD-Fraktion im Ortsrat der Ortschaft Nordost wollte nun von der Verwaltung wissen, ob die Abschaffung der Mitnutzung der Gehwege durch Radfahrer möglich sei. Zumindest auf der Frankfurter Straße und dem Panscheberg wolle man davon absehen, heißt es in einer Antwort der Stadt im Rahmen der Ortsratssitzung am morgigen Donnerstag.
Viele Gehwege in Salzgitter-Thiede seien historisch sehr knapp bemessen, zum Beispiel Frankfurter Straße, Wolfenbütteler Straße, Panscheberg ab Adalbert-Stifter-Straße, heißt es in der Begründung der Anfrage. Es seien einige Radwege oder neu gestaltete Schutzstreifen vorhanden. Aus früheren Zeiten werde hier immer noch der Gehweg für Radfahrer als Radweg zugelassen. "Dies entspricht nicht mehr der heutigen Vorstellung von Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung. Hier wird eine Gefährdung von Fußgängern in Kauf genommen, um einen zügigen Kfz-Verkehr zu ermöglichen", so die SPD-Ortsratsfraktion. Wie könne die Stadt Salzgitter Einfluss auf die Verteilung der Verkehrsflächen nehmen, will die SPD wissen.
Keine Auffälligkeiten seit 2011
Aus der Antwort der Verwaltung geht hervor, dass dort, wo inzwischen ein Fahrradstreifen existiere - wie zum Beispiel auf der Danziger Straße - die Beschilderung gemeinsamer Geh- und Radweg entfernt werde. Ansonsten wolle man aber an der Regelung festhalten. "Seit 2011 ist es zu keinen polizeilich dokumentierten Auffälligkeiten auf diesen kombinierten Geh- und Radwegen gekommen. Nach polizeilicher Bewertung hat sich die Zulassung des Radverkehrs auch auf dem Gehweg bewährt", heißt es in der Stellungnahme.
Die auf der Frankfurter Straße und dem Panscheberg vorhandene Beschilderung „Radfahrer frei“ biete allen Radfahrenden, also nicht nur Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, die Möglichkeit zwischen dem Fahren auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg zu wählen. Ein Rückbau dieses Zusatzzeichens würde alle Radfahrenden ab 10 Jahre zur Benutzung der Fahrbahn zwingen. Der seit kurzem durch die Straßenverkehrsordnung geforderte Mindest-Seitenabstand von Autos zu Radfahrenden von 1,5 Metern würde außerdem zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
Gefährdung von Kindern und älterer Radfahrer
Nach Einschätzung von Polizei und unterer Verkehrsbehörde würde aufgrund der durchschnittlichen Verkehrsbelastung, des Anteils an Schwerlastverkehr und auch der Trassierung und Gestaltung der Ortsdurchfahrt der B248 durch Thiede zumindest das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrer deutlich beeinträchtigt. Das würde zum Befahren des Gehweges führen, das dann regelwidrig wäre, wenn die aktuelle Beschilderung aufgehoben würde. Insbesondere für Kinder und ältere Radfahrer dürfte auch die faktische Unsicherheit und Gefährdung ansteigen.
Die Verwaltung weist außerdem daraufhin, dass Straßenverkehrsordnung bei der genannten Beschilderung für Radfahrer und auch E-Bikes Schrittgeschwindigkeit vorsehe.
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