Flüchtlingskinder an Schulen: Gerechte Verteilung kaum möglich

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Der Ausländeranteil an der Gottfried-Linke-Realschule in Salzgitter-Fredenberg lag 2018 bei 27,8 Prozent. Mehr als die Hälfte davon sind Flüchtlingskinder. Foto: Janosch Lübke
Der Ausländeranteil an der Gottfried-Linke-Realschule in Salzgitter-Fredenberg lag 2018 bei 27,8 Prozent. Mehr als die Hälfte davon sind Flüchtlingskinder. Foto: Janosch Lübke | Foto: Janosch Lübke

Salzgitter. Die Stadt Salzgitter hat gemeinsam mit den Schulen von 2015 bis zum 31. August 2018 insgesamt 1.600 schulpflichtige Personen mit Fluchthintergrund in die Schulen integriert. Durch die starke Konzentration auf den Stadtteil Lebenstedt ist es zu einer sehr ungleichen Verteilung gekommen. Wie die Verwaltung den Ratsgremien mitteilt, lässt sich daran auch nur schwer etwas ändern.


Im März hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Landesschulbehörde ein Konzept zu entwickeln, das zukünftig eine gleichmäßige Verteilung der „Kinder mit geringen oder keinen deutschen Sprachkenntnissen“ an allen Schulen in Salzgitter zum Ziel hat. Dieses liegt nun vor.

Durch den starken Zuzug von Flüchtlingen nach Salzgitter sei der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerzahl von etwa 16 auf zirka 25 Prozent angestiegen. Bei diesem „Ausländerteil“ handele es sich allerdings um einen Durchschnittswert, der von Schule zu Schule stark variiere. Bereits vor der Flüchtlingswelle lag der niedrigste Wert bei 0, der höchste Wert bei 58 Prozent. 2018 reicht die Spannweite von 1,3 bis 81,1 Prozent.

Über 80 Prozent der Flüchtlinge wohnen in Lebenstedt


Von den 6.027 Personen mit Fluchthintergrund haben 4.844 Personen (80,4 Prozent) ihren Wohnsitz im Stadtteil Lebenstedt. Diese starke Konzentration auf den Stadtteil führe zwangsläufig zu Problemen bei der Beschulung in diesem Stadtteil. Von den 1.600 Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund haben 1.300 ihren Wohnsitz in Lebenstedt. Wegen Kapazitätsengpässen und zur Entlastung stark nachgefragter Schulen könnten diese Schülerinnen und Schüler nicht alle im Stadtteil Lebenstedt beschult werden. Die Verwaltung habe daher in Abstimmung mit den Schulen eine Zuordnung auf Schulen in anderen Stadtteilen vorgenommen; davon warenzirka 250 Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Lebenstedt haben, betroffen.

Möglich wurde dies durch eine Ende 2015 beschlossene Änderung der Schulbezirkssatzung, die erlaubt, für schulpflichtige Flüchtlingskinder den jeweiligen Beschulungsort im Einzelfall situationsbezogen anders zu bestimmen.

Beförderungskosten würden steigen


Dennoch sind die Möglichkeiten einer gerechteren Verteilung begrenzt. Denn der Faktor einer wohnortnahen Beschulung spiele nicht nur bei der Integration eine Rolle. Die Umverteilung von Flüchtlingskindern an weniger frequentierte Schulen würde sich auch in erheblich gestiegenen Beförderungskosten widerspiegeln. Die Beförderung im Individualverkehr habe bereits jetzt die Kapazitätsgrenzen erreicht. "Eine Verteilung ausländischer Schülerinnen und Schüler an benachbarte Schulträger würde nicht nur die Beförderungskapazitäten überdehnen, sie wäre auch aus rechtlichen, finanziellen und praktischen Gründen nicht vertretbar", heißt es in der Vorlage.

Die Verwaltung sei sich der zum Teil schwierigen Situation bewusst und unterstütze die Schulen im Rahmen des finanziell und personell Möglichen mit verschiedenen Maßnahmen wie Vermittlung von ehrenamtlichen Sprachpaten und Übersetzern, Einrichten von Sprechstunden von Integrationslotsen, zusätzlichen Sprachkursen, Schulsozialarbeit, Streetwork, Elternarbeit und Anti-Gewalttrainings. Drittmittel würden hierzu eingeworben. Auch hier zeige sich, dass die Stadt Salzgitter zwingend auf nachhaltige und dauerhafte Hilfe des Landes Niedersachsen angewiesen ist.


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