Neue Freiflächen-Photovoltaikanlagen geplant

Die Planung ist im Vorfeld einsehbar. Anwohner können dazu auch Stellung beziehen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Die Stadt will den Ausbau erneuerbarer Energien stärken und plant deswegen Freiflächen für Photovoltaikanlagen. Im Bereich zwischen Drütte und Immendorf soll dafür gebaut werden. Auch bei Hallendorf soll eine Anlage entstehen. Die Planung ist im Vorfeld einsehbar. Dies teilte die Stadt mit.



Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch (BauGB) können die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die oben genannte Bauleitplanung vom 3. Januar bis 19. Januar 2024 unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
www.salzgitter.de/beteiligungen


Um diesen Bereich geht es


Das Plangebiet liegt südöstlich des Stadtteils SZ-Drütte und nordöstlich des Stadtteils SZ-Immendorf. Der Geltungsbereich grenzt an die Straße „Am Stellwerk“ in SZ-Drütte, östlich und südlich an eine Bahnstrecke und westlich an die Bundesstraße B 248. Die räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungsplanaufstellung sowie der Flächennutzungsplanänderung sind aus den zugleich veröffentlichten Planausschnitten zu ersehen.

Das Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ zu Stärkung des Ausbaus erneuerbarer Energien.

Um den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist die 110. Änderung N. N. des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“.

Weiteres Plangebiet


Ein weiteres Plangebiet liegt südlich des Stadtteils SZ-Hallendorf. Der Geltungsbereich wird nördlich und südlich von Bahnlinien begrenzt, östlich schließt die Kreisstraße 12 an. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung sowie der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu ersehen.

Auch hier geht es darum, ein passendes Areal für eine „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ zu erschließen.

Um den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist die 111. Änderung N. N. des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Ziel der Änderung ist hier die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“.

Bürgerbeteiligung


Stellungnahmen können innerhalb der oben genannten Frist schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder per E-Mail an planung@stadt.salzgitter.de gerichtet werden. Stellungnahmen können auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Planung im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt in der 9. Etage zwischen den Räumen 918 und 919 zu folgenden Zeiten einzusehen:
- Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
- Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung ist es auch außerhalb dieser Zeiten möglich, die Pläne einzusehen: Rathaus, 9. Etage, Zimmer-Nr. 915 oder 913; Telefon-Nr. (05341) 839 - 4062, -3520 oder -3527.


mehr News aus Salzgitter


Themen zu diesem Artikel


Solaranlage