Salzgitter. Friedhofsgebühren werden 2017 günstiger als im Vorjahr. Einzig der Aushub für Erdbestattung ist im Preis gestiegen.
Der Rechnungsauschuss der Stadt veröffentlichte jüngst die aktuelle Berechnung der Friedhofsgebühren für das kommende Jahr. Eine entsprechendeÄnderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung wurde vom Rat einstimmig beschlossen.
Darin heißt es erklärend:
Als Benutzungsgebühren gemäß § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) sind Friedhofsgebühren so zu bemessen, dass ihre Höhe dem Maße der Benutzung oder Inanspruchnahme im Einzelfall entspricht. Unterhaltung und Sicherheit aller auf den Friedhöfen befindlichen und dem Friedhofszweck dienenden Gebäude und Anlagen ist durch die Gemeinden zu gewährleisten. Die Kosten für die Pflege und Verwaltung des Friedhofbetriebes sind durch das Gebührenaufkommen grundsätzlich vollständig zu decken, wobei das öffentliche Interesse anteilmäßig zu berücksichtigen ist.
Es seien, so die Stadt, zwei Gründe für die Kostensenkung verantwortlich: einerseits würde es eine Verschiebung in derFriedhofsnutzung geben, hin zu mehr Urnen als Erdbestattungen, andererseits gäbe es ein Überdeckung aus dem Jahre 2015.
Erdbestattungen teurer
Dies sei zugleich auch die Erklärung für die Steigerung der Gebühren für das Ausheben der Gräber. Dieser Vorgang ruft mehr Kosten hervor, demnach gibt es für diesen Posten keine Überdeckung aus dem Vorjahr.
Das Kostendeckungsgebot gilt für jede Teilleistung separat, so dass eine „Quersubventionierung“ aus anderen Teilleistungsbereichen nicht zulässig ist. Von daher ist hier eine Anpassung des Gebührensatzes angezeigt.
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