Führerschein umtauschen: Wer jetzt handeln muss – sonst drohen Konsequenzen

Wer den Führerschein nun tauschen muss, hängt vom Geburtsjahr ab. Jeder sollte prüfen, ob auch er betroffen ist.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Dazu informiert die Stadt Salzgitter.



Der Fachdienst BürgerService, Ausländerangelegenheiten und Wahlen weist darauf hin, dass bis zum Stichtag 19. Januar 2025 Führerscheine von Bürgern getauscht werden müssen, die noch im Besitz eines alten (rosafarbenen oder grauen) Papierführerscheins sind und 1971 oder später geboren wurden.

Für diejenigen, die bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, enden die Fristen in den kommenden Jahren unabhängig vom Geburtsjahr gestaffelt. Entscheidend ist das Datum der Ausstellung des EU-Kartenführerscheins. Eine Übersicht dazu findet sich auf der Internetseite der Stadt Salzgitter (www.salzgitter.de; Stichwort: Führerscheintausch).

Bürger, die vor 1953 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.

Gebühren gestiegen


Der Fachdienst BürgerService, Ausländerangelegenheiten und Wahlen weist ferner darauf hin, dass die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zum 1. Januar 2025 aufgrund gestiegener Herstellungs- und Versandkosten der Bundesdruckerei angehoben wurde. Für den Umtausch eines Papierführerscheins inklusive Direktversand nach Hause werden daher nun 32,90 Euro erhoben.

Termine für die Beantragung des Führerscheinumtauschs können online auf der Internetseite der Stadt Salzgitter oder telefonisch unter der Telefonnummer 05341/839-3000 vereinbart werden.


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