Gesundheitsgefährdende Dämmstoffe - Sporthalle gesperrt


Die Turnhalle der Grundschule darf vorerst nicht benutzt werden. Symbolfoto: Rudolf Karliczek
Die Turnhalle der Grundschule darf vorerst nicht benutzt werden. Symbolfoto: Rudolf Karliczek | Foto: Karliczek

Salzgitter-Bad. Im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle der Deckenkonstruktion in der Turnhalle der Grundschule „An der Wiesenstraße“ wurde im Deckenhohlraum gesundheitsgefährdender Mineralfaser-Dämmstoff entdeckt. Wie die Stadt mitteilt, wird die Sporthalle daher vorerst gesperrt.


Dieser Sachverhalt sei bisher nicht bekannt gewesen. Der Dämmstoff besteht aus sogenannten KMF-Fasern (Künstliche Mineralfaser) und wird kurz als Mineralwolle bezeichnet. Problematisch ist dieser Dämmstoff, weil er oft aus lungengängigen Fasern besteht, die als gesundheitsgefährdend eingestuft sind. Sofern diese Dämmstoffe unberührt und abgeschlossen sind, besteht kein dringender Anlass zur Beseitigung.

Jedoch befinden sich in der Decke der Sporthalle offene Fugen, durch die der Abschluss der Mineralwolle von der Raumluft nicht mehr sichergestellt ist. Zunächst konnten einige dieser Fugen abgeklebt werden. Bei den entsprechenden Arbeiten wurden erneut Fugen gefunden, deren vollumfängliche Abklebung nicht gewährleistet werden konnte. Es ist somit nicht auszuschließen, dass doch noch Fasern aus versteckten Fugen austreten können.

Decke wird komplett saniert


Um alle Gefährdungen für die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer auszuschließen, hat der Eigenbetrieb Gebäudemanagement am 16. Oktober die Schließung der alten Sporthalle „An der Wiesenstraße“ verfügt. Zur Beseitigung der Gesundheitsgefährdung ist eine komplette Sanierung des Deckenbereiches erforderlich.

Die Bäder, Sport & Freizeit GmbH hat sofort nach Sperrung der Halle dort trainierenden Vereine informiert und ist in enger Absprache mit diesen auf der Suche nach neuen Sportstätten.

Im Zuge der Sanierung muss die Tragkonstruktion der Sporthalle überprüft und der neue Deckenaufbau darauf abgestimmt werden. In einer ersten, groben Schätzung wird von mindestens einem halben Jahr als Zeitansatz für die Durchführung der Maßnahme ausgegangen. Dies beinhaltet die Planung der Maßnahme, die notwendige Ausschreibung des Auftrages und die Durchführung der Sanierung.


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