Das Amtsgericht Salzgitter verurteilte am Monatg den Betreiber eines Salzgitteraner Schlachtbetriebes zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro. Er hatte vor knapp zwei Jahren ohne Erlaubnis mindestens ein Schaf geschächtet.
Dazu kommentiert Krishna Singh, Justiziar bei PETA: „Die Tierrechtsorganisation PETA begrüßt die Verurteilung. Das Schächten ist Tierquälerei und eine Straftat, die hart bestraft werden muss. Der Schlachthofbetreiber kommt hier mit einem blauen Auge davon, wünschenswert wäre eine angemessenere Verurteilung.“
Im November 2013 erstattete PETA Strafanzeige gegen zwei Betreiber eines Schlachtbetriebes aus Salzgitter. Der Tierrechtsorganisation war ein Video zugespielt worden, auf dem das Schächten dokumentiert war. Bei vollem Bewusstsein wird beim Schächten den Tieren die Kehle durchgeschnitten. Dabei handelte der Betrieb ohne Genehmigung. PETA schaltete sowohl das örtliche Veterinäramt als auch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium ein. Nach fast zweijährigen Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Mai 2015 Anklage gegen den Beschuldigten, der am gestrigen Montag verurteilt wurde.
Der gegen einen zweiten Beschuldigten beantragte Strafbefehl wegen Tierquälerei wurde bereits im Juli 2015 rechtskräftig, es wurde eine Geldstrafe von 450 Euro verhängt.
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