Infoabend: Ausbau Industriestraße Mitte im Mittelpunkt


Der Ausbau der Industriestraße ist ein großes Projekt. Symbolfoto: Alexander Panknin
Der Ausbau der Industriestraße ist ein großes Projekt. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Salzgitter. Der vierstreifige Ausbau der Industriestraße Mitte von MAN bis zur Immendorfer Kreuzung stand im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung, zu der die Verwaltung in den Ratssaal eingeladen hatte. Rund 60 Zuhörer nutzten die Gelegenheit, ihre Fragen an Vertreter der Verwaltung und des beteiligten Ingenieurbüros zu stellen.


Stadtrat Michael Tacke machte deutlich, dass die Industriestraße Mitte mit zirka 16.000 Kraftfahrzeugen pro Tag eine stark befahrene Straße und eine wichtige Verbindung in Salzgitter sei. Der Ausbau des 1,3 Kilometer langen Abschnitts von MAN bis zur Immendorfer Kreuzung beschäftige Ortsrat, Rat und Verwaltung schon seit 2005 (siehe Präsentation).

Es soll ein Planfeststellungsverfahren geben


Im Jahr 2015 hat sich der Verwaltungsausschuss der Stadt mit dem Grundsatzbeschluss für eine von vier Ausbauvarianten entschieden, die die Abbindung der Immendorfer Straße (K38) von der Industriestraße Mitte vorsieht. Die Verwaltung erarbeitete dafür die Planunterlagen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren, das noch in diesem Jahr eingeleitet werden könnte. Voraussetzung ist, dass der Rat der Stadt der Anregung des Ortsrates Ost zur Änderung der Planung (Anlage eines Kreisverkehrs an der Sudetenstraße mit Anbindung der K 38) nicht folgt. Ansonsten wäre eine grundlegende Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich.

Der Baubeginn könnte 2019 erfolgen. Das ist notwendig, um die vom Land in Aussicht gestellten Fördermittel im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) zu erhalten, ohne die der sechs Millionen Euro teure Ausbau nicht umzusetzen ist. Die Förderquote beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei noch nicht klar, ob es diese Förderung über das Ende des Gemeindefinanzierungsgesetzes nach 2019 weiter geben wird.

Einen Kreisverkehr soll es nicht geben


Eine Absage erteilte die Verwaltung dem Vorschlag des Ortsrates, der sich anstelle der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Vorzugsvariante (Abbindung der Immendorfer Straße) für einen Kreisverkehr an der Einmündung Sudetenstraße/ Industriestraße Mitte mit Anbindung der K 38 aussprach. Ein Kreisverkehr widerspricht den Entwurfsrichtlinien, löst das Verkehrsproblem in diesem Abschnitt nicht (hoher Rückstau durch erforderliche Fahrstreifenreduzierung in den Kreisverkehrszufahrten). Da diese technische Lösung nicht richtlinienkonform ist, scheidet eine Förderung durch das Land aus.

Da der Rat der Stadt über die Anregung des Ortsrates entscheiden muss, nutzte die Verwaltung die Informationsveranstaltung auch dazu, die Bedenken, Fragen und Anregungen der Betroffenen aufzunehmen, um diese den politischen Gremien und den Ausschüssen zur Verfügung zu stellen.

Viele der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner von Immendorf und Drütte befürchten mit der Abbindung der Immendorfer Straße eine Verschlechterung ihrer Wohn- und Lebenssituation: Der Lärm werde zunehmen; die Busanbindung verschlechtere sich, wenn die Busse nicht mehr die Immendorfer Straße nutzen können; der Ort werde während der Bauphase als Durchgangsstraße genutzt und hinterlasse Schäden.

Hinzu komme die Befürchtung, dass die Bürger Ausbaubeiträge für die Immendorfer Straße leisten müssten, wenn diese Straße im Zuge der Abbindung von einer Kreis- zur Gemeindestraße herabgestuft werde.

Die Busanbindung ist ein wichtiges Thema


Torsten Fleige-Lütgering, Fachdienstleiter Tiefbau und Verkehr, erläuterte, dass das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet sei. Die Busanbindung sei ein wichtiges Thema während des Verfahrens, in dem die KVG auch eingebunden sei. Auch wenn sich die Streckenführung über die B 248 ändere, sei das Ziel, die größte Qualität für die Bürger sicherzustellen.

Er erläuterte, dass mit dem vierstreifigen Ausbau der K 30 keine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte der Lärmimmission verbunden sei. Im Rahmen der Planung wurden die schalltechnischen Auswirkungen des vierstreifigen Ausbaus der K 30 auf der Basis geltender technischer Richtlinien gutachterlich untersucht und auf Grundlage verschiedener Faktoren berechnet (unter anderem Topografie; Abstand der Häuser zur Straße; Verkehrsstärke, Fahrstreifenanzahl).

Die Befürchtung, dass die Bürger die mit den möglichen Ausbauarbeiten verbundenen Straßenschäden zahlen müsste, konnte der Fachdienstleiter widerlegen. Er machte deutlich, dass die Baufirmen für die Bauschäden aufkommen müssen. Darüber hinaus erklärte er, dass während eines Ausbaus nicht die Immendorfer Straße als Durchfahrtsstraße genutzt werde. Angestrebt sei ein Ausbau mit halbseitiger Sperrung unter Beibehaltung des fließenden Verkehrs. Mit Verkehrsbehinderungen sei während der geplanten zweijährigen Bauzeit zu rechnen.

Einige Bürger schlugen andere Ausbauvarianten vor (unter anderem Sperrung der Sudetenstraße für den Durchgangsverkehr) und machten auf vorhandene Probleme auf der Industriestraße Mitte aufmerksam (Rückstauprobleme durch Ampelschaltung). Diesen Hinweis nahm die Verwaltung ebenso auf wie die anderen Anregungen (auf der Internetseite der Stadt Salzgitter wird diese Übersicht demnächst veröffentlicht).

Stadtrat Michael Tacke machte abschließend deutlich, dass ein Planungsprozess ein Abwägungsprozess sei.

Eine Neuplanung hätte erhebliche Konsequenzen


Entscheidend ist das von der Politik vorgegeben Planungsziel. Wenn die K30 als wichtige Verbindungsachse vierstreifig ausgebaut werden soll, geht das nur mit einer Abkopplung der Immendorfer Straße. Auch bei einer kompletten Umplanung sind die technischen Entwurfsgrundsätze zu beachten, damit eine verkehrssichere Verkehrsanlage entsteht. Man kann planerisch nicht einzelne Komponenten willkürlich zusammenfügen, sondern muss die gegenseitigen Kausalitäten beachten. Dabei kommt es zwangsläufig zu Interessenkollisionen. Die Prüfung der Planrechtfertigung und der Verhältnismäßigkeit erfolgt ebenso wie eine Abwägung aller Interessen der Betroffenen im Planfeststellungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde.

Der Stadtbaurat erläuterte, dass die Verwaltung politische Beschlüsse umsetze. Die Verwaltung wolle das Projekt nicht durchpeitschen. Wenn sich der Rat für eine Überarbeitung des Konzeptes entscheide, setze die Verwaltung das um, auch wenn der anvisierte Zeitplan dann nicht mehr zu halten sei.

Eine Neuplanung habe aber nicht nur zeitliche, sondern auch erhebliche finanzielle Konsequenzen. Das reicht von einer teilweise neuen Grundlagenermittlung (in Abhängigkeit von der Variante Baugrunduntersuchungen, Vermessung) über eine neue Entwurfs- und Genehmigungsplanung, eine neue Landschaftsplanung bis zu einem neu zu erstellendes Sicherheitsaudit.

Der Dank der Immendorfer an die Verwaltung galt der Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld dieses Bauvorhabens einzubringen und gehört zu werden.


mehr News aus Salzgitter


Themen zu diesem Artikel


Baustelle ÖPNV ÖPNV Salzgitter