IS-Zwillinge aus Salzgitter: Staatsanwaltschaft fordert Haft

von Janosch Lübke


Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung haben ihre Plädoyers gehalten. Nun entscheidet das Gericht. Symbolbild: pixabay
Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung haben ihre Plädoyers gehalten. Nun entscheidet das Gericht. Symbolbild: pixabay | Foto: pixabay

Salzgitter/Celle. Die palästinensischen Volksangehörigen Mahmoud Abu S. und Ahmad Abu S. wurden Ende 2017 festgesetzt, da sie in Salzgitter mit Collagen und Videos für den Islamischen Staat geworben haben sollen. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Abschlussplädoyer Haft für die Zwillinge gefordert. Die Entscheidung fällt am 3. Dezember.


"Ursprünglich war jede Tat einzeln angeklagt worden. Demnach wären die 14 Collagen, die für den IS warben, alle einzelne Tatbestände gewesen. Jedoch wurden dieses Tatbestände in einer Anklage zusammengefasst", erklärt Rainer Derks, Pressesprecher des Oberlandesgerichtes Celle, auf Anfrage von regionalheute.de. Über den Tatbestand "Werben für eine terroristische Vereinigung im Ausland" wird Anfang Dezember entschieden.

Verteidiger wollen Bewährung erreichen


Die Generalstaatsanwaltschaft fordere eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für die Brüder. Ein Verteidiger plädiere dafür, eine Haftstrafe von weniger als zwei Jahren zu verhängen und diese zudem auf Bewährung auszusetzen. Der Verteidiger des zweiten Angeklagten fordere ein Jahr und sechs Monate Haft, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.

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