Lärmblitzer - Eine Option für Salzgitter?

In Frankreich soll ab dem kommenden Jahr auch derjenige bestraft werden, der mit seinem Fahrzeug zu laut unterwegs ist.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Salzgitter. Bei Temposündern ist die Sache halbwegs klar: Bist du zu schnell und wirst geblitzt, kann es teuer werden. Allerdings sind für Anwohner häufig nicht nur zu schnelle, sondern auch zu laute Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis. Und auch hier gibt es inzwischen Systeme, die den Geräuschpegel vorbeifahrender Fahrzeuge messen können. In Frankreich sollen solche Lärmblitzer nach vierjähriger Erprobung im kommenden Jahr landesweit zum Einsatz kommen. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt nahm dies zum Anlass nachzufragen, ob so etwas auch eine Option für Salzgitter wäre.



Allerdings ist die Antwort der Verwaltung, die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Öffentliche Ordnung am heutigen Dienstag gegeben wird, eindeutig: In Deutschland fehlt für so etwas die rechtliche Grundlage.

Selbst Mindestvoraussetzung fehlt


Nicht einmal die Mindestvoraussetzung für eine rechtmäßige restriktive Überwachung von unzulässigen Lärmimmissionen durch Fahrzeuge und die Ahndung von Verstößen sei gegeben. Dies wäre eine rechtliche Regelung des Tatbestandes mit entsprechenden Ahndungsmöglichkeiten. Diese müsste die Zuständigkeit festlegen und regeln, unter welchen Voraussetzungen und an welchen Örtlichkeiten eine solche Überwachung durchgeführt werden dürfe. Außerdem müsste der Bußgeldkatalog erweitert werden, damit festgestellte Verstöße einem entsprechenden Tatbestand zugeordnet und je nach Schwere des Verstoßes auch unterschiedlich geahndet werden können.

Generell würden sich die derzeit gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Immissionswerte von Fahrzeugen auch nicht für Überwachungsmaßnahmen eignen, da es für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge keine einheitlichen Vorgaben gibt. Dies könne sowohl bei den unterschiedlichen Fahrzeugtypen teilweise deutlich abweichen, und es sei auch abhängig von dem Datum der Erstzulassung der Fahrzeuge.

Alle Fahrzeuge müssten erfasst werden


Insofern müsste bei einem Überwachungsgerät zunächst mindestens abgeglichen werden, um welchen Fahrzeugtyp es sich handele und wann das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde. Das schließe grundsätzlich aus, dass durch eine Überwachungseinrichtung sofort ein Verstoß festgestellt werden könne. Vielmehr müssten zunächst alle Fahrzeuge erfasst werden, um im Nachgang zu prüfen, ob gegebenenfalls ein Verstoß vorliege. Die rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Datenschutz stellten für eine solche Art der Erfassung eine erhebliche Hürde dar.

In Frankreich sei es dagegen rechtlich erheblich einfacher. Es reiche zum Beispiel das Kennzeichen für eine Ahndung, die sogenannte Halterhaftung. In Deutschland dürfe nur ein Bußgeldbescheid erlassen werden, wenn der konkrete, auf dem Foto zu sehende Täter überführt sei. Dies dürfte bei Lärmblitzern bei der schematischen Darstellung des Bildes, insbesondere bei Motorrädern, nicht möglich sein.

Lärmdisplays möglich


Anders sehe es bei einem rein präventiven Ansatz aus. In einigen Gemeinden und Landkreisen seien schon sogenannte Lärmdisplays, analog zu den Geschwindigkeitsdisplays, im Einsatz. Hier handele es sich um Zweikomponentenanlagen, die aus einem zumeist solarbetriebenen Display (Funktionen: Danke/Langsam/Leiser) und einem Messgerät zur Aufnahme der Fahrzeuglautstärke bestünden. Es könne ein bestimmter Dezibelgrenzwert eingestellt werden, der, wenn er überschritten werde, in eine Displayaufforderung „Leiser“ mündete.


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