Salzgitter. Mit den steigenden Coronazahlen verhängen viele Städte und Kreise auch Maskenpfllichten im öffentlichen Raum. Auf vielen Straßen und Plätzen kommt man um das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nicht mehr herum. Auch wenn es sich dabei - der eigenen Wahrnehmung nach - nicht immer zwangsläufig um Hotspots handelt. Doch wie sieht es auf den Parkplätzen der Einkaufszentren aus? Dort, wo sich - vor allem samstags - die Menschen schon vor dem Betreten der Märkte auf die Pelle rücken und die Abstandsregeln kaum eingehalten werden können?
Ob beim Aussteigen aus dem Auto in engen Parklücken, dem Holen oder Wegbringen der Einkaufswagen oder dem Beladen der Kofferräume - die Gefahr, dass man seinem Einkaufsnachbarn zu nahe kommt, ist groß. Eine Maskenpflicht auf Parkplätzen wäre doch angebracht, oder? Die Stadt Salzgitter hat bereits vor einer ganzen Weile auf vielen Straßen und Plätzen die Maskenpflicht angeordnet. Auch in einigen Bereich der Einkaufsmärkte, wie zum Beispiel „Am Pfingstanger“ gilt die Maskenpflicht. Jedoch gibt es keine generelle Maskenpflicht auf den Parkplätzen des Einzelhandels, wie Pressesprecherin Simone Kessner auf Nachfrage erklärt. Man sei der Meinung, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen sinnhaft und verhältnismäßig sein müssen, um akzeptiert zu werden. Aktuell sei erst einmal keine weitere Allgemeinverfügung in Sachen Mund-Nasen-Bedeckung geplant. Es bleibe abzuwarten, ob am heutigen Mittwoch weitergehende Festlegungen von der Bund-Länder-Konferenz getroffen werden. "Diese Ergebnisse werden wir abwarten, letztendlich wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern gerade in diesen fragilen Zeiten Regelungen bieten, die eine gewisse Gültigkeit und somit Bestand haben", sagt Simone Kessner.
Hier gilt in Salzgitter die Maskenpflicht
Die Maskenpflicht in Salzgitter gilt in den Innenstädten von Lebenstedt, von Salzgitter-Bad und Teilen Fredenbergs und auf allen Plätzen im Stadtgebiet, auf denen die Wochenmärkte stattfinden, jeweils für die Dauer ihrer Durchführung. Auch auf einigen Parkplätzen des Einzelhandels ist das Tragen einer Maske Pflicht. Details dazu, welche Straßen und Plätze dies genau betrifft, ist der Allgemeinverfügung der Stadt zu entnehmen.
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