Salzgitter. In der Silvesternacht wurde ein 43-Jähriger in Lebenstedt mit einem Messer angegriffen und dadurch lebensgefährlich verletzt. Über Wochen suchte die Polizei nach dem Täter. Anfang Februar konnte dann ein 14-Jähriger festgenommen werden, der als tatverdächtig gilt. Doch der Teenager soll nicht allein gewesen sein.
Wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von regionalHeute.de berichtet, wird auch gegen zwei weitere Personen ermittelt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Opfer von mindestens drei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren attackiert worden ist, so Oberstaatsanwalt Christian Wolters.
Siebenmal auf Opfer eingestochen
Laut Wolters soll sich die Tat folgendermaßen abgespielt haben: Nachdem das spätere Opfer die Jugendlichen aufgefordert hatte, keine Feuerwerkskörper auf Fahrzeuge zu werfen, wurde er zunächst von einem 19-Jährigen angegriffen. Dessen Schlag konnte er jedoch ausweichen. Es gelang ihm, den Angreifer zu Boden zu stoßen. Anschließend soll der Mann jedoch von allen drei Personen angegangen worden sein. Zunächst sei es im auch gelungen, zu fliehen. Doch die Jugendlichen folgten ihrem Opfer. Schließlich soll der 14-Jährige dem Opfer siebenmal mit einem Springmesser in den Rücken gestochen haben.
14-Jähriger streitet Tat ab
Der mutmaßliche Messerstecher bestreite, dass er zugestochen hat. Er befinde sich wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Untersuchungshaft . "Wir gehen davon aus, dass der Einsatz des Messers nicht abgesprochen war und es sich insoweit um einen spontanen Entschluss des 14-jährigen gehandelt hat", so Wolters. Gegen die beiden anderen Männer werde ausschließlich wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Sie befinden sich auf freiem Fuß.
Mit einer Anklageerhebung sei in etwa zwei Monaten zu rechnen.
Kein Mordmerkmal
Der Umstand, dass der 14-Jährige siebenmal in den Rücken des Opfers gestochen haben soll, lässt die Frage aufkommen, warum in diesem Fall der Tatvorwurf nicht auf Mord lautet. Dazu erklärt Wolters: "Die Stiche erfolgten im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung und kamen nicht aus heiterem Himmel, so dass eine heimtückische Tat nicht vorliegt. Nach derzeitigem Stand ist auch kein niedriger Beweggrund des Täters erkennbar. Jemanden töten zu wollen, ist nicht per se ein niedriger Beweggrund. Für ein besonders verwerfliches und moralisch auf tiefster Stufe stehendes Tatmotiv haben wir derzeit keine Anhaltspunkte. Andere Mordmerkmal liegen ebenfalls nicht vor." Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel "Mord oder Totschlag? Wann ein Mensch zum Mörder wird".
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