Braunschweig. Am morgigen Donnerstag startet vor dem Landgericht der Prozess gegen zwei Männer, denen unter anderem schwerer Raub, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer vorgeworfen wird. Die Tat soll sich am 16. August 2021 in Salzgitter ereignet haben. Das berichtet das Landgericht in einer Pressevorschau.
Die Anklage richtet sich gegen einen 24- und einen 32-Jährigen. Im gleichen Fall wurden im Frühjahr 2022 zwei weitere Angeklagte, damals 28 Jahre alt, wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahre und 3 Monaten beziehungsweise wegen Beihilfe zu den aufgeführten Taten zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten zur Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Verkäufer wollte Auto nicht zurücknehmen
Am 14. Januar 2021 habe der 32-jährige Angeklagte nach Durchführung einer Probefahrt mit einem weiteren Zeugen vom späteren Opfer einen VW Touran zum Preis von 1.200 Euro unter Ausschluss der Gewährleistung erworben. Der weitere Zeuge habe sich kurze Zeit später jedoch an den Verkäufer gewandt und den Vertrag zurückabwickeln wollen und die Zahlung von 500 Euro gefordert. Der Verkäufer habe dies abgelehnt.
Der Angeklagte habe sich daher an einen der Verurteilten gewandt und ihn gebeten, sich um den Geschädigten „zu kümmern“. Der Angeklagte und die beiden Verurteilten hätten daher den Verkäufer unter Verwendung eines Fake-Accounts bei Ebay-Kleinanzeigen an einen Ort gelockt, um dort ein weiteres Fahrzeug von dem Mann zu erwerben. Dort sei dann jedoch der 24-jährige Angeklagte erschienen. Dieser habe mit dem Opfer eine Probefahrt mit dem Fahrzeug unternommen und ihn unter einem Vorwand zum Anhalten veranlasst.
Sofort auf das Opfer eingeschlagen
Dort hätten die beiden Verurteilten absprachegemäß gelauert, wobei einer der Verurteilten die Beifahrertür aufgerissen habe und sofort mit einem Baseballschläger auf den noch angeschnallten Mann eingeschlagen habe. Anschließend sei das Opfer aus dem Auto gezogen worden, wo sich der 32-Jährige und die beiden Verurteilten positioniert hätten. Die beiden Verurteilten hätten sodann weiter auf den Geschädigten eingeschlagen, getreten und diesem gedroht. Als einer der Verurteilten dann im Begriff gewesen sei, den Baseballschläger gegen den Kopf des Geschädigten zu führen, habe der 32-jährige Angeklagte dies verhindert.
Der 24-jährige Angeklagte, der die Probefahrt durchgeführt habe, habe währenddessen nicht eingegriffen und sich absprachegemäß die Papiere des Fahrzeugs genommen. Einer der Verurteilten habe dem Geschädigten mitgeteilt, dass das Fahrzeug nunmehr ihnen zustehe, bis er ihnen das Geld für den VW Touran zurückgebe. Anschließend hätten die Angeklagten und Verurteilten den Geschädigten aufgefordert, in das von den Angeklagten geführte Fahrzeug einzusteigen.
Drohung gegen die Familie
Während der Fahrt habe der eine Verurteilte - absprachegemäß mit den anderen Beteiligten - mit dem Baseballschläger in der Hand gefordert, den Touran zurückzunehmen. Zudem habe er geäußert, alternativ würde er das andere Fahrzeug behalten. Der Geschädigte habe mitgeteilt, dass er über kein Geld verfüge. Der Verurteilte habe daraufhin geäußert, dass er dann das andere Fahrzeug behalte und der weitere Verurteilte habe ihn aufgefordert die von ihm mitgeführten Kaufvertragsunterlagen blanko zu unterschreiben, was der Geschädigte getan habe. Einer der Verurteilten habe dem Geschädigten und seiner Familie anschließend gedroht. Schließlich sei er dann aus dem Auto gelassen worden.
Ein Fortsetzungstermin ist für Freitag, den 13. Januar vorgesehen.
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