Mord am Jägerweg: Lebenslange Haft für Emines Killer


Ohne Gemütsregung nahm Anton B. das Urteil in Handfesseln auf. Rechts sein Verteidiger, Rechtsanwalt Frank Otten. Foto: Klaus Knodt
Ohne Gemütsregung nahm Anton B. das Urteil in Handfesseln auf. Rechts sein Verteidiger, Rechtsanwalt Frank Otten. Foto: Klaus Knodt

Braunschweig/Salzgitter. Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig verurteilte den 38-jährigen Anton B., der im vergangen Jahr seine Ex-Lebensgefährtin Emine A. kaltblütig auf offener Straße mit einem Kopfschuss tötete, wegen Mordes und Schüssen auf die Familie des Opfer zu lebenslanger Haft und stellte überdies die besondere Schwere der Schuld fest. Heißt: Der seit 1992 in Deutschland lebende Albaner kann auch nach 15 Jahren nicht aus dem Gefängnis entlassen werden.


Von Klaus Knodt:

Kinder mussten Mord mit ansehen


Die Tat Ende Mai letzten Jahres in Salzgitter hatte für Entsetzen und Abscheu gesorgt. Mit dem Revolver in der Hand hatte er eine Gartenparty gestürmt und ohne ein Wort geschossen – seine Schwägerin brach mit einem Hüftdurchschuss zusammen. Dann richtete er seine Frau mit einem Kopfschuss in die Stirn hin und schoss auf seinen Schwiegervater, den er allerdings verfehlte. Die Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren mußten alles mit ansehen. Seine Schwägerin Alinda leidet bis heute unter den Folgen der Verletzung. Sie muss regelmässig Medikamente nehmen, hat Ess- und Schlafstörungen. Seine eigenen Kinder sind schwer traumatisiert und müssen ohne Mutter aufwachsen: „Der Teufel hat die Mama getötet“, sagte einer seiner Söhne nach der Bluttat.

Der Vorsitzende Richter Polomski begründete nach fast drei Monaten Verhandlung das Höchsturteil damit, dass die Kammer „keinen Zweifel am direkten Tötungsvorsatz“ des Angeklagten hatte und dieser von einem „absoluten Vernichtungswillen“ geleitet wurde. „Emine hat nichts weiter getan, als ihre Rechte in Anspruch zu nehmen, die sie hier in Deutschland hat.“ Doch das war dem Mann, der sogar eine IS-Fahne in seiner Wohnung aufstellte, ein Dorn im Auge.

„Islamische Ehe“ ohne Trauschein


Nach neun Jahren Zusammenleben in „islamischer Ehe“ ohne Trauschein, aus der vier Kinder hervorgingen, hatte sich Anton B. mit seiner Frau Emine auseinander gelebt. Während er immer religiöser wurde, seiner Frau ein Kopftuch vorschrieb und den Kindern sogar das Feiern ihrer Geburtstage verbot, wandte Emine sich einem westlicheren Lebensstil zu. Im Januar die Trennung. Emine flüchtete in das Wolfenbütteler Frauenhaus, weil ihr Mann den Sohn mit einem Gürtel verprügelt hatte. Auch sie selbst wurde misshandelt, sogar während einer Schwangerschaft. Anton B. schrieb per Handy einem Bekannten an: „Sie ist eine Puff-Frau“ – nur weil Emine hochhackige Schuhe und Schmuck trug.

Ehefrau sogar im Gericht bedroht


Der Tat in Salzgitter war ein Sorgerechts-Streit vor dem Amtsgericht Tecklenburg vorausgegangen. Anton B. wollte das Sorgerecht für seine Kinder erstreiten, bekam aber nur ein Besuchsrecht. „Das wirst Du noch bereuen“, drohte er daraufhin in albanischer Sprache auf dem Gerichtsflur seiner Frau. Doch eine Dolmetscherin hörte die Drohung mit.

Das Gericht ging daher davon aus, dass sich der Angeklagte spätestens zu diesem Zeitpunkt entschloss, seine Frau zu töten. Am Abend machte er die furchtbare Drohung wahr.

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