Mord aus religiösen Motiven: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe

Die Anklage spricht von einer heimtückischen Tat aus niederen Beweggründen. Das Urteil wird am 13. Februar erwartet.

von


Der Angeklagte mit seinen drei Anwälten und dem Dolmetscher beim Prozessauftakt im August.
Der Angeklagte mit seinen drei Anwälten und dem Dolmetscher beim Prozessauftakt im August. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Seit August wird vor dem Braunschweiger Landgericht gegen einen Mann aus Salzgitter verhandelt, dem der Mord am Freund seiner Schwester vorgeworfen wird (regionalHeute.de berichtete). Der Grund hierfür soll gewesen sein, dass die ursprünglich aus Syrien stammende, muslimische Familie des Angeklagten, den Ermordeten, der jesidischen Glaubens war, nicht akzeptiert hatte. Am Montag hielt die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer. Sie fordert die Höchststrafe.


"Ich habe wegen Mordes in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz (unerlaubter Besitz eines Revolvers) lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließen würde. Ein härteres Strafmaß sieht das deutsche Strafgesetzbuch nicht vor", berichtet der zuständige Staatsanwalt Christian Wolters auf Anfrage von regionalHeute.de.

"Aus meiner Sicht hat der Angeklagte das Opfer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschossen"

- Staatsanwalt Christian Wolters


Auf einem Parkplatz an der Berliner Straße soll der Täter am 26. Januar 2019 dem Opfer aufgelauert haben. Als der Freund der Schwester gerade sein Auto abschloss und mit seiner Mutter telefonierte, sei er völlig unvorbereitet von fünf Schüssen getroffen worden, in deren Folge er später im Klinikum Salzgitter verstarb.

Die Verteidigung hält ihr Plädoyer am morgigen Donnerstag. Eine Woche später soll das Urteil erfolgen.


mehr News aus Salzgitter


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität Justiz Parken