Braunschweig. Mit Beschluss vom 9. Januar hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig vom 30. Januar 2019 verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Nach neun Verhandlungstagen hatte die 9. Strafkammer den Angeklagten wegen Mordes (aus niedrigen Beweggründen) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das berichtet das Landgericht in einer Pressemitteilung.
Der Anklage lag eine Tat vom 28. Mai 2018 in Salzgitter zugrunde. Nach einem Gerichtstermin wegen eines Sorgerechtsstreits (in Nordrhein-Westfalen) hatte der Angeklagte vor dem Haus seiner Schwiegereltern im Beisein der gemeinsamen Kinder seine Ehefrau erschossen (regionalHeute.de berichtet).
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 9. Strafkammer nunmehr bestätigt, insbesondere auch die Feststellungen zu dem Vorliegen des Mordmerkmales der niedrigen Beweggründe.
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