Nach der Reise beim Gesundheitsamt melden: Stadt stellt Meldebogen bereit

Da momentan viele Reiserückkehrer versuchen das Gesundheitsamt zu erreichen, sollte von dem Meldebogen der Stadt Salzgitter gebrauch gemacht werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Salzgitter. Die Stadt Salzgitter weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Reiserückkehrer aus sogenannten ausländischen Risikogebieten sich umgehend nach ihrer Rückkehr beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter melden müssen. Ebenfalls wichtig: Sie müssen sich umgehend Zuhause für 14 Tage in Quarantäne begeben. Das Amt hat für die Meldung extra einen Online-Meldebogen auf die Internetseiten der Stadt Salzgitter gestellt, über den man sich melden kann. Dies teilt die Stadt Salzgitter mit.


Da im Moment aber viele Reiserückkehrer versuchen das Amt telefonisch zu erreichen und die Telefonleitungen oft überlastet sind, bitten die Mitarbeiter darum, möglichst den Weg über das Meldeformular zu gehen.

Meldung beim Gesundheitsamt und Quarantäne ist Pflicht


Das Gesundheitsamt stellt klar, dass es sich bei der Meldung beim Gesundheitsamt und bei der Quarantäne um eine Verpflichtung und nicht um einen freiwillige Maßnahme handele, sondern eine Verpflichtung sei, die notwendig ist um das weitere Pandemiegeschehen beherrschen zu können.

Bußgelder drohen!


Wer sich an diese Regeln nicht hält, könne mit einem Bußgeld belegt werden. So könne jemand der die Quarantänepflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nach Einreise aus einem Risikogebiet nicht einhält, mit einem Bußgeld von 500 bis zu 3.000 Euro (pro Person) rechnen. Auch wer keinen Kontakt zum Gesundheitsamt nach der Einreise aus einem Risikogebiet aufnimmt, müsse ein Bußgeld zahlen, das zwischen 150 bis 2.000 Euro (pro Person) kosten könne.

Die genannten Bußgeld-Beträge würden für ein erstmals verhängtes Bußgeld gelten. Bei Folgeverstößen könne im Extremfall ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro erhoben werden. Die Festlegung des konkreten Bußgeldes liege im Ermessen der jeweiligen Behörden (Polizei, Stadt Salzgitter). Auch ob jemand fahrlässig gehandelt hat oder mit Vorsatz werde berücksichtigt.

Welche Länder derzeit zu den Risikogebieten hinzugezählt werden, könne man auf den Webseiten des Robert-Koch-Institutes (RKI) einsehen.


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