Salzgitter. Ein ehemaliger Lehrer der Gottfried-Linke-Realschule soll im Jahr 2016 einer Schülerin im Austausch von Nacktfotos und weiteren Gefälligkeiten bessere Noten angeboten haben. Der Skandal kam im vergangenen Jahr ans Licht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte einen Strafbefehl über eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung ausgestellt. Dieser ist nun rechtskräftig.
Wie Eckart Müller-Zitzke, Direktor des Amtsgerichts Salzgitter auf Anfrage bestätigt, hat der 37-Jährige seinen Einspruch Mitte Dezember zurückgezogen. Eine öffentliche Verhandlung wird es nicht geben. Er ist nun rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt. Zudem läuft noch ein Disziplinarverfahren der Landesschulbehörde gegen ihn, die den Mann aus dem Landesdienst entfernen möchte. Im Frühjahr 2018 war der Lehreraußerdem wegen des Besitzes vonKinderpornographie zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Nur das Nacktfoto sei nicht strafbar
Warum der Mann im aktuellen Fall nur wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde, liege am Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, soMüller-Zitzke. Diesem sei das Amtsgericht Salzgitter gefolgt. Offenbar sei die Staatsanwaltschaft zu der Entscheidung gekommen, dass kein sexueller Missbrauch oder ähnliches vorliege. Ein Nacktfoto einer 14-Jährigen zu besitzen, sei an sich noch nicht strafbar, erklärt Eckart Müller-Zitzke. Es komme darauf an, was darauf zu sehen ist - etwa die Geschlechtsteile oder sexuelle Handlungen. Darüber habe das Gericht aber keine Kenntnisse. Wäre das Mädchen unter 14 Jahre alt gewesen, sähe die Sache allerdings anders aus, da es sich dann um ein Kind gehandelt hätte.
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