Salzgitter. Die Stadt Salzgitter ruft bestehende Seniorenvereinigungen und -pflegeeinrichtungen, aber auch einzelne Seniorinnen und Senioren auf, sich bis Freitag, 20. Januar 2017 Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Seniorenbeirat vorzuschlagen.
Die Berufungszeit des derzeit amtierenden Seniorenbeirates der Stadt Salzgitter endet am Mittwoch, 31. Mai 2017. Der Beirat ist die vom Rat der Stadt berufene Vertretung der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger Salzgitters. Vorschlagsberechtigt ist und vorgeschlagen werden kann jede Person, die das 60. Lebensjahr vollendet sowie ihren Wohnsitz in Salzgitter hat und zur Wahl des Rates berechtigt ist. Die Mitglieder von Seniorenvereinigungen und die Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenpflegeeinrichtungen können auf Vorschlagslisten Personen benennen. Auf die ersten 30 Mitglieder, beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohner entfällt eine Kandidatin/ein Kandidat, auf alle weiteren 20 eine weitere Kandidatin/ein weiterer Kandidat. Sonstige Personen, die die Voraussetzungen erfüllen (Einzelbewerbungen), müssen von mindestens 30 vorschlagsberechtigten Personen vorgeschlagen werden. Die amtlichen Vorschlagslisten gehen den Seniorenvereinigungen und Seniorenpflegeeinrichtungen in Kürze zu, sind aber auch im Rathaus in Lebenstedt, Fachdienst Soziales, Geschäftsstelle des Seniorenbeirates, im 2. Stock, Zimmer 226 erhältlich oder können unter der Telefonnummer 05341/839-4434 angefordert werden. Aus den eingegangenen Vorschlägen wählt der Rat der Stadt Salzgitter die 15 Mitglieder und deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen.
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