Salzgitter. Schon vor einigen Jahren begannen die Planungen für die Ansiedlung eines großen Möbelhauses in Salzgitter. Nachdem zunächst ein Standort in Thiede angedacht war, ist man inzwischen auf Salder ausgewichen. Und hier werden die Planungen nun konkret. In der kommenden Woche beschäftigt sich der Stadtplanungs- und Bauausschuss mit dem nötigen geänderten Bebauungsplan und Flächennutzungsplan, die danach vom Verwaltungsausschuss beschlossen werden müssen.
Im Bebauungsplan ist von einem „Einrichtungshaus südlich der Kanalstraße“ die Rede. Doch in der Beschlussvorlage werden die Ausmaße des Projektes deutlich: Auf einer bislang als Ackerland genutzten städtischen Fläche westlich der A39 soll ein viergeschossiges Einrichtungshaus (XXXL Lutz/Mömax) mit einer Verkaufsfläche von 30.200 Quadratmetern und zirka 500 Parkplätzen angesiedelt werden. Laut Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Stadt Salzgitter bestehe im Möbelsektor eine deutliche Versorgungslücke und somit vordringlicher Handlungsbedarf. Kaufkraftabflüsse ins Umland sollen so reduziert werden.
Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel
Zur Schaffung der entsprechenden Baurechte sei die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel. Hier seien als Hauptnutzung großflächige Möbel- und Einrichtungshäuser zulässig. Zudem sind weitere der Hauptnutzung zugeordnete Nutzungen zulässig: gastronomische Einrichtungen, Büro- und Verwaltungsnutzungen, Beherbergungsstätten für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebspersonal, Lagerflächen und Garagengebäude.
Neuer Platz für die Feldlerche
Der erforderliche Ausgleich der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft soll vor allem durch Begrünungsmaßnahmen am östlichen Rand des Plangebietes erfolgen. Zudem seien Baumpflanzungen auf den Stellplätzen und eine Dachbegrünung von mindestens 4.000 Quadratmetern vorgesehen. Aus Gründen des Artenschutzes werde im Süden des Plangebietes ein Ersatzhabitat für die Feldlerche geschaffen.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet derzeit als „vorwiegend Landwirtschaft“ dar. Die muss nun in "großflächiger Einzelhandel“ geändert werden.

