Notbetreuung in Kitas wird fortgeführt

Die Notbetreuung für Kinder deren Eltern einem Berufszweig angehören, der von allgemeinem öffentlichen Interesse ist, wird fortgesetzt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Salzgitter. Auch weiterhin sind der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte sowie die erlaubnispflichtige Kindertagespflege untersagt. Ausgenommen davon ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen. In allen Salzgitteraner Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege werden weiterhin Notbetreuungsplätze für Eltern angeboten, die berufsbedingt auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Als Orientierung wurde vom Land vorgegeben, dass die Erziehungsberechtigten in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig sind. Damit ist der Kreis der Aufnahmemöglichkeiten erweitert. Ein Aufnahmeanspruch entsteht jedoch ausdrücklich nicht. Dies teilt die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung mit.


Die Notbetreuung in Kitas und in der Kindertagespflege sei jetzt offen für Eltern, deren Tätigkeit für die Daseinsfürsorge, die Aufrechterhaltung wichtiger Infrastrukturen oder der Sicherheit (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, Pflege, Eingliederungshilfe, Versorgungsbetriebe, Transport und Verkehr sowie der Bereich Finanzen) notwendig sei, wenn diese keine Alternativbetreuung ihrer Kinder organisieren können. Eine detaillierte Auflistung der Berufsbereiche sei im Elternbrief der Stadt Salzgitter zu finden. Dieser steht als PDF-Datei zum Download auf der Seite der Stadt Salzgitter bereit.

Wo kann die Notbetreuung angemeldet werden?


Die Erziehungsberechtigten müssten sich direkt in der Kita oder Kindertagespflegestelle, in der das Kind gewöhnlich betreut werde, melden. Um eine Notfallsituation nachzuweisen, müsse die, vom Arbeitgeber ausgefüllte, Bescheinigung zum Arbeitsverhältnis in der Kita vorgelegt werden. Darüber hinaus könnten Kinder in besonders schwierigen familiären Situationen, über das Jugendamt an die Notbetreuung in den Kitas vermittelt werden. Die genauen Voraussetzungen für eine Notfallbetreuung könnten ebenfalls dem Elternbrief entnommen werden, dort sei auch die Bescheinigung zum Arbeitsverhältnis hinterlegt.

Für Detailfragen zur Notbetreuung der Kinder könnten sich Eltern direkt an die Kindertageseinrichtung wenden. Für allgemeine Fragen rund um die Notbetreuung stehen die Fachberatung für Kindertagesstätten der Stadt Salzgitter (Tel.: 05341/839-4559 oder E-Mail: notbetreuung@Stadt.Salzgitter.de) sowie das Familienservicebüro (Tel.: 05341/839-4562 oder per E-Mail: familienservice@stadt.salzgitter.de) beratend zur Seite.

Sofern keine Notfallbetreuung in Anspruch genommen werde, werden für den Monat Mai keine Kita-Beiträge erhoben.


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