Osterfeuer müssen jetzt angemeldet werden

Außerdem gibt es rund um das Brauchtumsfeuer einiges zu beachten.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Salzgitter. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Brauchtumsfeuer, sogenannte Osterfeuer, einer Tradition folgend den Abendhimmel erhellen. Dabei sind einige wichtige Vorschriften zu beachten. Darüber informiert die Stadt Salzgitter in einer Pressemeldung.



Als Brauchtumsfeuer werden Feuer anerkannt, die unter anderem von Organisationen oder Vereinen innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden, für alle zugänglich sind und der Brauchtumspflege dienen.

Was verbrannt werden darf


Verbrannt werden darf ausschließlich Baum- und Strauchschnitt beziehungsweise unbehandeltes Holz, bis zu einer Menge von 150 Kubikmetern. Mit dem Sammeln und Lagern des Brennmaterials ist frühestens sieben Tage vor dem Abbrennen zu beginnen. Da kleinere Tiere gerne Schutz im dichten Geäst des aufgetürmten Pflanzenschnitts suchen, ist dieser am Tag des Abbrennens umzuschichten, damit sie die Möglichkeit zur Flucht haben und nicht elendig im Feuer umkommen.

Eine zusätzliche Empfehlung ist die flächige Lagerung des Brennmaterials in einer Höhe von nicht mehr als 50 Zentimetern. Dadurch seien die gesammelten Hölzer zur Anlage von Nestern unattraktiv.

Brut- und Setzzeit beachten


In diesem Jahr findet das Osterfest in der wahrscheinlich bereits begonnenen Brut- und Setzzeit statt. Deswegen ist es besonders wichtig, vor dem Umschichten durch eine sorgfältige Kontrolle sicherzustellen, dass sich keine Nester mit Gelegen oder Bruten im Brennguthaufen befinden. Sollten Nester entdeckt werden, dürfen diese nicht zerstört, beschädigt oder beeinträchtigt werden. Das betroffene Material muss an Ort und Stelle verbleiben und darf bis zum Ende der Brutzeit auch nicht verbrannt werden.

Personen sowie benachbarte Grundstücke dürfen durch Rauch und Funkenflug nicht gefährdet werden. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (in der Regel von Einbruch der Dämmerung bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein und ist ständig unter Aufsicht zu halten; eine Brandsicherheitswache ist zu stellen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.

Wann nicht abgebrannt werden darf


Die Verbrennungsrückstände und aussortierte Abfälle sind innerhalb einer Woche ordnungsgemäß zu verwerten beziehungsweise zu entsorgen. Brennverbot besteht bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste) sowie bei lang anhaltender Trockenheit. Außerdem wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Veranstalter für die ordnungsgemäße Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich sind und sie die entstandenen Kosten zu erstatten haben, wenn bei den Überprüfungen der einzuhaltenden Bestimmungen Mängel festgestellt werden.

Ein bisher nicht gemeldetes Osterfeuer muss unverzüglich schriftlich beim Fachgebiet Umwelt der Stadt Salzgitter (E-Mail: umwelt@stadt.salzgitter.de) angemeldet werden. Fragen werden auch telefonisch unter 05341/839-4098 beantwortet. Wer beim Osterfeuer Getränke und Speisen verkaufen möchte, muss das dem Fachdienst Sicherheit, Recht und Ordnung – Gewerbeangelegenheiten – melden. Dieser ist per E-Mail (gewerbewesen@stadt.salzgitter.de) oder telefonisch unter 05341/839-3313 erreichbar.