Salzgitter. Bis Weihnachten sind es noch mehr als sechs Wochen und einige Kommunalpolitiker beschäftigten sich bereits mit Ostern. Genauer genommen mit der Frage, worauf die Veranstalter von Osterfeuern achten müssen. Deshalb fragte die Fraktion der CDU bei der Stadt nach.
Grundlage für die Anfrage war ein Schreiben der Verwaltung aus dem Februar, dass ab 2019 erst am Ostersamstag mit dem Sammeln und Aufschichten des Brennmateriales begonnen werden dürfe. Dieses beruhe jedoch nicht auf neue gesetzliche Verordnungen, wie die Stadt erläutert. Doch da die Vegetationsperiode bis zu vier Wochen früher als noch einigen Jahren beginne, müsse befürchtet werden, dass in den zu früh gesammelten Gehölzen bereits Vögel beginnen, Nester zu bauen. In diesem Fall wäre das Abbrennen des Feuers verboten.
Um solche Komplikationen zu verhindern empfiehlt die Stadt, das Holz so spät wie möglich zu sammeln. Eine andere Möglichkeit, um einen Nestbau der Vögel vorzubeugen, ist laut der Antwort eine flächige Bereitstellung des Brennmaterials, so lange eine Höhe von 50 Zentimeter nicht überschritten werde. Solche Gehölzansammlungen würden von Vögeln im Regelfall nicht als Brutstätten angenommen.
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