Rat soll neues Konzept für Vergnügungsstätten absegnen

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Wird es bald eine neue Regelung für Vergnügungsstätten geben? Symbolfoto: pixabay
Wird es bald eine neue Regelung für Vergnügungsstätten geben? Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Salzgitter. Die Verringerung des Mindestabstands zwischen Spielhallen beschäftigte die Politik bereits in der ersten Hälfte des Jahres. Viele der Betriebe waren von einer Schließung bedroht. Nun möchte die Verwaltung eine endgültige Klärung herbeiführen und legt dem Rat ein neues Regelwerk in Form des Vergnügungsstättenkonzepts vor.


Als Grundlage für den Entwurfdient der Stadt der Endbericht des Büros Stadt+Handel vom 10. Juli 2017. Erstellt wurde dieser aufgrund einesRatsbeschlusses von 2015.

Darin gibt es nun auch eine klare Definition, welche Einrichtungen unter die neue Regelung fallen:
Vergnügungsstätten sind Gewerbebetriebe besonderer Art, bei denen die kommerzielle Freizeitgestaltung und der Amüsierbetrieb im Vordergrund stehen. Typische Vergnügungsstätten sind Spielhallen, Internetcafés, Discotheken, Nachtbars, Tanzbars, Striptease-Lokale, Festsäle, Peep-Shows, Swinger-Clubs, Spielcasinos, oder Wettbüros.
Wettbüros, die lediglich eine Annahmestelle für Wetten darstellen - vergleichbar mit Lotto-Annahmestellen – fallen nicht unter die Kategorie „Vergnügungsstätten“. Sind jedoch in den Wettbüros auch Sitzgelegenheiten, TV-Geräte oder PCs zur Verfolgung des Wettgeschehens vorhanden, stellen diese Betriebe Vergnügungsstätten dar.

Wozu ein Konzept?


Das Konzept solldem Gedanken Rechnung tragen, dass Vergnügungsstätten grundsätzlich legale und damit zulässige Nutzungsarten im städtischen Gefüge darstellen, auch wenn die öffentliche Diskussion darüber nicht selten durch moralische Vorbehalte geprägt sei. Ein „Komplettausschluss“ von Vergnügungsstätten im Stadtgebietsei rechtlich überdies nicht haltbar.

Ohne eine städtebauliche Regelung könnten diese allerdings Störungen der Ordnung und Entwicklung auslösen. Im Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Salzgitter werden daher genaue Standorte beziehungsweiseAnsiedlungsregeln definiert.

Derzeitige Lage


Im Rahmen der Bestandsaufnahme im Dezember 2015 wurden im Stadtgebiet insgesamt 46 Vergnügungsstätten ermittelt, darunter 30 Spielhallen und 7 Wettbüros.

Aufgrund der unterschiedlichen städtebaulichen Auswirkungen der Vergnügungsstätten wurden diese für die weitere Betrachtung in drei Arten unterteilt:

1. Spiel (Spielhallen, Wettbüros, Casinos)
Für die künftige Zulässigkeit von Vergnügungsstätten der Unterart Spiel werden klar abgegrenzteStandorte empfohlen.

CityLebenstedt zwischen City-Tor und Créteil-Passage
Gewerbegebiet westlich Peiner Straße in Lebenstedt
Fachmarktzentrum Konrad-Adenauer-Straße in Lebenstedt
Gewerbegebiet John-F.-Kennedy-Straße in Lebenstedt
Fachmarktzentrum An der Erzbahn in Bad
Gewerbegebiet Porschestraße in Bad
Fachmarktzentrum westlich der Schäferwiese in Thiede

Im Bereichder City-Lebenstedt soll darüber hinaus die Zulässigkeit der Vergnügungsstätten auf Unter- und Obergeschosse beschränkt werden. Dies entspricht der heutigen Festsetzung im Bebauungsplan für Lebenstedt „Stadtkern“ und den heute vorhandenen Vergnügungsstätten (Bowlingcenter im Untergeschoss, Multiplexkino im Obergeschoss).

In denFachmarktzentren und Gewerbegebiete sollen Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zulässig sein. Im übrigen Stadtgebiet wird ein konsequenter Ausschluss empfohlen.

2. Freizeit (Diskotheken, Multiplexkinos, Hochzeitssäle, Bowlingcenter)
Hinsichtlich der Ansiedlung von Vergnügungsstätten der Unterart Freizeit wird eine flexible Einzelfallsteuerung empfohlen, die das überwiegend geringe Störpotenzial sowie die zahlenmäßig geringe Verbreitung dieser Nutzungen berücksichtigt.

3. Erotik (Stripteaselokale, Sexkinos, Swingerclubs)
Aktuell besteht ein geringer Ansiedlungsdruck bezüglich Vergnügungsstätten der Unterart Erotik in der Stadt Salzgitter, zudem wurden im Zuge der Bestandserhebung keine Betriebe dieser Unterart festgestellt.

Die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten der Unterart Erotik sowie von Bordellen (die planungsrechtlich als Gewerbebetriebe einzuordnen sind) soll ausschließlich in den Gewerbegebieten westlich der Peiner Straße und John-F.-Kennedy-Straße in Lebenstedt sowie im Gewerbegebiet Porschestraße in Bad begrenzt werden.

Außerhalb der im Vergnügungsstättenkonzept dargestellten Bereicheist folglich, sofern es sich um keine Vergnügungsstätte der Unterart Freizeit handelt, ein konsequenter Ausschluss zu empfehlen. Damit bestehen für alle Unterarten sowie für jeden beliebigen Standort innerhalb der Stadt Salzgitter klare Regelungen.

Das vorliegende Konzept dient als Grundlage für eine umfassende bauleitplanerische Steuerung von Vergnügungsstätten unter besonderer Berücksichtigung von Spielhallennutzungen.

Den Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen wurde der Entwurf des Konzepts im September 2016 und im Januar 2017 im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.Nun wird esin die verschiedenen Gremien und letztlich in den Rat der Stadt zur Abstimmung übergeben.


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