Rechtsradikal oder wahnhafte Störung? Mann bedrohte Jugendliche mit scharfer Waffe

Ein 45-Jähriger muss sich am Donnerstag vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten. Er soll die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Salzgitter. Im August sorgte ein Fall aus Salzgitter für Aufsehen, bei dem ein Mann mehrere Jugendliche mit einer scharfen Schusswaffe bedroht hatte. Da bei dem Mann Aufschriften und Gegenstände mit unter anderem Hakenkreuzen gefunden wurden, hatte die Polizei zunächst einen rechtspolitischen Hintergrund untersucht. Am morgigen Donnerstag beginnt nun der Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht gegen den 45-Jährigen. Und wie das Landgericht in einer Pressemitteilung berichtet, gehe man inzwischen von einer wahnhaften Störung des Täters aus.



Vorgeworfen wird dem Mann versuchter schwerer Raub, Bedrohung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der 45-Jährige, der derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll zur Tatzeit an einer wahnhaften Störung gelitten und damit im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben.

Im Laufschritt auf den Kopf gezielt


Am 22. August war der Angeklagte zu einem Spaziergang aufgebrochen und hatte „zu seinem Schutz“ eine geladene Pistole dabei. Er sei dabei einem Zeugen begegnet, welcher sich beim 45-Jährigen zunächst entschuldigt habe, da er den Eindruck gehabt habe, diesen durch sein Erscheinen erschreckt zu haben. Erst da habe er bemerkt, dass der Beschuldigte mit einer Pistole, die der Zeuge für eine Paintball- oder Schreckschusswaffe gehalten habe, auf ihn gezielt habe. Der Zeuge habe sich daraufhin entfernt. Danach sei der Angeklagte an drei Jugendlichen vorbeigekommen und habe bei einem auf den Kopf gezielt, während er sich im Laufschritt entfernt habe.

Er sei dann mit der Pistole in der Hand auf zwei weitere Jugendliche getroffen, die sich mit zwei weiteren Zeugen unterhalten haben sollen, woraufhin einer der Jugendlichen davongelaufen sei. Der Beschuldigte habe diesen aufgefordert stehen zu bleiben und dann sein Handy herausverlangt. Währenddessen habe er die Pistole auf das Opfer gerichtet. Dieses habe die Herausgabe des Handys verweigert und sei weggelaufen. Der Beschuldigte sei ihm hinterhergelaufen und habe geäußert, dass er schieße. Dem Zeugen sei die Flucht gelungen. Er habe sich verstecken und den Notruf wählen können. Der Beschuldigte habe in unmittelbarer örtlicher und zeitlicher Nähe vorläufig festgenommen werden können. Die Waffe habe er zuvor in den Grünsteifen fallen lassen. Die Pistole sei mit sechs Patronen geladen gewesen. Darüber hinaus habe der Beschuldigte unter anderem ein Ersatzmagazin, ein Einhandmesser und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei sich getragen.

Fortdauer der Unterbringung angestrebt


Es handelt sich um ein Sicherungsverfahren, bei dem die Staatsanwaltschaft die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstrebt. Ein Fortsetzungstermin ist für den 21. Dezember angesetzt.


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