Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof erklärte am heutigen Donnerstag das Urteil gegen einen 56-Jährigen Salzgitteraner, der im Mai 2017 nach einem Streit einen 30-jährigen Mann in einer Gaststätte in Gebhardshagen niedergestochen hatte, für rechtskräftig. Das teilte soeben das Landgericht Braunschweig in einer Pressemitteilung.
Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit einen Menschen getötet habe. Und zwar sei es am Abend des 25. Mai 2017 zwischen dem Angeklagten und einem Gast zu einem Streit gekommen. Nach dem Verlassen der Gaststätte sei der Angeklagte mit einem Messer wiedergekehrt und habe das spätere Opfer mit mehreren Messerstichen verletzt, unter anderem auch an der Niere und am Zwerchfell. Trotz einer Notoperation war das Opfer 14 Tage später an einer Lungenthrombenembolie verstorben. Die 9. Strafkammer verurteilte den Angeklagten wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren unter Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit aufgrund der erheblichen Alkoholisierung. Nach Verwerfung der Revision seidas Urteil nunmehr rechtskräftig.
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