Salder. Im November vergangenen Jahres wurde in der Mindener Straße eine Tempo-30-Zone eingerichtet, allerdings Anfang April wieder augehoben. Die Anwohner zeigen sich enttäuscht, die Stadt Salzgitter äußert ihr Verständnis.
In einem Leserbrief hatte der Anwohner Holger Krokert seinem Ärger Luft gemacht. Quasi über Nacht sei die Tempobegrenzung "stillschweigend" wieder aufgehoben worden, obwohl sie zuvor viele positive Effekte herbeigeführt habe: "Zum einen reduzierten sich die sonst bei Tempolimit 50 km/h gefahrenen Werte von gefühlten 70 km/h deutlich und ließen somit auch die Lärmemissionen spürbar
zurückgehen. Auf der anderen, aber viel wichtigeren Seite wurde die Sicherheit am Zebrastreifen zum Altfeld wahrnehmbar verbessert." Nun sei der Weg zum Schloss Salder, zur Grundschule oder zum einzigen Kinderspielplatz wieder verbunden mit einer Gefährdung von Leib und Leben.
"Schnellere Durchfahrtsstraße mehr wert als das Leben der Kinder und Anwohner?"
Daher stellt sich der Vater von zwei kleinen Kindern frustriert die Frage, warum trotz der wahrnehmbaren positiven Effekte die Beschränkung wieder aufgehoben wurde: "Laut Bundesverkehrsministerium ist es doch möglich bei entsprechender Gefährdungs- und Belästigungslage auch in übergeordneten Straßen ein Tempolimit von 30 km/h einzurichten. Warum geht das in unserer eigenen Stadt nicht auch?
Mit einem Plakat macht die Bürgerinitiative proSal auf die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung aufmerksam. Foto: Klaus Kreisel
Warum kommt im Kompetenzgerangel unterschiedlicher Behörden nichts für den Bürger heraus und warum ist in einer so kinderfreundlichen Stadt wie Salzgitter, die ihresgleichen im Bundesvergleich überhaupt erst einmal finden muss, eine unsichere und dafür schnellere Durchfahrtsstrasse mehr wert, als das Leben der Kinder und Anwohner?" Die unbefestigten und schlecht beleuchteten Trampelpfade entlang der Landesstraße 472, die genutzt werden müssten, da es keinen befestigten Fußweg gebe, wolle er gar nicht erst thematisieren. Man sei es gewohnt, sich in Salder mit wenig zufrieden zu geben.
Um diesen sich aufdrängenden Fragen auf den Grund zu gehen, stellte regionalHeute.de eine Anfrage bei der Stadt Salzgitter, die Antwort fällt verständnisvoll aus: "Die Enttäuschung Ihres Leserbriefschreibens ist gut nachzuvollziehen," lässt Simone Kessner, Fachbereich „Strategische Planung und Kommunikation", verlauten. "Die Verhältnisse vor Ort sind uns bestens bekannt. Die Stadt hat Handlungsbedarf gesehen und die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Dass nun die Begrenzung aufgrund einer Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) wieder aufgehoben wurde, klingt nach Kompetenzgerangel und ist auch schwer vermittelbar. Zumal auch aus städtischer Sicht dieses Ergebnis unglücklich ist."
Desweiteren wird im Antwortschreiben ein chronologischer Überblick gegeben:
Das Land hat im November 2016 die Stadt um Stellungnahme zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der K40 gebeten, weil es für die Mindener Straße aus dortiger Sicht keine stichhaltige Begründung für eine Abweichung von der bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gibt. Auf klassifizierten Straßen, wozu auch die Kreisstraßen zählen, habe das Interesse des fließenden Verkehrs besonderes Gewicht, weil diese Straßen ihre Aufgabe, dichten Verkehr auch über längere Entfernungen zügig zu ermöglichen und das übrige Straßennetz zu entlasten, nur erfüllen können, wenn möglichst wenig Verkehrsbeschränkungen vorhanden sind.
Die erbetene Stellungnahme haben wir am 5. Dezember abgegeben. Den von der Stadt Salzgitter angeführten Argumenten im Sinne von Verschwenkung des Fahrradweges innerhalb der Mindener Straße auf die Fahrbahn und schlechter Fahrbahnzustand im östlichen Teil der Mindener Straße wurde seitens des Landes nicht gefolgt, vielmehr erhielt die Stadt die Aufforderung, bis zum 20. Januar Tempo 30 zurückzunehmen. Mit Schreiben vom 16. Januar haben wir noch einmal um Zustimmung wenigstens für Tempo 30 auf einem Teilstück der Mindener Straße gebeten. Durch Weisung des MW vom 3. März wurde auch dieses abgelehnt, verbunden mit der Aufforderung, die Anordnung bis zum 29. März zurückzunehmen.
Bedauerlich, denn die Stadt vertritt nach wie vor die Auffassung, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sehr wohl gerechtfertigt sei und hält diese auch für wirkungsvoller als Geschwindigkeitskontrollen, die nun natürlich wieder verstärkt durchgeführt werden.
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