Salzgitter. Das Land Niedersachsen gewährt auch in 2024 besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen Bedarfszuweisungen. Auch Salzgitter profitiert in diesem Jahr wieder von einer Bedarfszuweisung und erhält 7,5 Millionen Euro. Darüber informiert der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Klein in einer Pressemeldung.
Salzgitter erhält die Bedarfszuweisung zur Deckung von Fehlbeträgen im eigenen kommunalen Haushalt. Damit soll die Kassenliquidität gestärkt und aufgelaufene Fehlbeträge zurückgeführt werden.
Langjährige enorme Verschuldung
Klein freut sich über diese Zuweisung, hält sie aber auch für absolut notwendig. „Neben den auch in Salzgitter unter anderem gestiegenen Energie- und Kreditbeschaffungskosten schlägt bei uns natürlich die seit längerem bestehende enorme Verschuldung besonders zu Buche. Hier ist diese Unterstützung des Landes hilfreich, wird aber zum Abbau des Gesamtdefizits nur bedingt helfen", so Klein.
Immer mehr Antragsteller
Die Bedarfszuweisung ist eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Im laufenden Antragsverfahren sind Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 74,3 Millionen Euro für 32 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden vorgesehen. Insgesamt hatten 82 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2024 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der antragstellenden Kommunen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 40 Prozent angestiegen.