Salzgitter enorm verschuldet: Land gewährt Bedarfszuweisung

Salzgitter erhält 7,5 Millionen Euro zur Deckung von Fehlbeträgen im eigenen kommunalen Haushalt.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Das Land Niedersachsen gewährt auch in 2024 besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen Bedarfszuweisungen. Auch Salzgitter profitiert in diesem Jahr wieder von einer Bedarfszuweisung und erhält 7,5 Millionen Euro. Darüber informiert der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Klein in einer Pressemeldung.



Salzgitter erhält die Bedarfszuweisung zur Deckung von Fehlbeträgen im eigenen kommunalen Haushalt. Damit soll die Kassenliquidität gestärkt und aufgelaufene Fehlbeträge zurückgeführt werden.

Langjährige enorme Verschuldung


Klein freut sich über diese Zuweisung, hält sie aber auch für absolut notwendig. „Neben den auch in Salzgitter unter anderem gestiegenen Energie- und Kreditbeschaffungskosten schlägt bei uns natürlich die seit längerem bestehende enorme Verschuldung besonders zu Buche. Hier ist diese Unterstützung des Landes hilfreich, wird aber zum Abbau des Gesamtdefizits nur bedingt helfen", so Klein.

Es sei auch weiterhin städtischerseits erforderlich beispielsweise Ausgaben zu priorisieren und zu deckeln, zusätzliche Einwohner und Unternehmen zu gewinnen und Strukturen zu optimieren. Nur so könne nachhaltig eine gewisse Verbesserung der Finanzlage erreicht werden. Dennoch sei die zeitnahe Bewilligung in Höhe von 7,5 Millionen Euro ein großartiges Signal und zeige deutlich die Unterstützung Salzgitters durch die rot-grüne Landesregierung. "Zu wünschen wäre weiterhin ein Entschuldungsprogramm für besonders verschuldete Kommunen, für das sich Stefan Klein und auch Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel schon länger gemeinsam einsetzen", betont der Abgeordnete.

Immer mehr Antragsteller


Die Bedarfszuweisung ist eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Im laufenden Antragsverfahren sind Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 74,3 Millionen Euro für 32 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden vorgesehen. Insgesamt hatten 82 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2024 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der antragstellenden Kommunen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 40 Prozent angestiegen.


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