Salzgitter: Neuer Service bei Ausweisen

Die Stadt bietet bei der Beantragung von Ausweisen nun einen neuen Service an.

Reisepass (Archiv).
Reisepass (Archiv). | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Salzgitter. Im Rathaus können ab sofort digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente erstellt werden, wie die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung berichtet.



Die nötigen Erfassungsgeräte von der Bundesdruckerei (PointID®-Systeme) sind inzwischen geliefert und aufgebaut worden. Insgesamt befinden sich im Erdgeschoss des Atriums des Rathauses Salzgitter-Lebenstedt sechs Geräte. Auch in der Außenstelle Salzgitter-Bad ist ein PointID®-System im Bereich des BürgerCenters Salzgitter-Bad aufgebaut worden. Die PointID®-Systeme lassen sich komplett selbstständig durch die Antragsteller bedienen und geben über eingebaute Bildschirme Hinweise und Anweisungen zur Erstellung der Lichtbilder. Das Touchpad am PointID®-System reagiert auf Berührung und kann zu Beginn in verschiedenen Sprachen eingestellt werden. Das System stellt sich außerdem automatisch auf die Körpergröße ein, wenn der Antragsteller geradeaus auf den Bildschirm schaut. Die gespeicherten Bilder können nach der Aufnahme durch die Kundenbetreuer abgerufen werden.

Das gilt für Kleinkinder


Die Fingerabdruck- und Unterschriftenerfassung erfolgt weiterhin am Arbeitsplatz im BürgerCenter und in der Ausländerbehörde. Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kleinkinder könne es unter Umständen zu Problemen kommen, da die Kinder den Anforderungen des Systems (ruhiges Sitzen und neutraler Gesichtsausdruck) nicht immer zuverlässig entsprechen könnten. In solchen Fällen sei es ratsam, vorab ein biometrisches Lichtbild in einem zertifizierten Fotostudio anfertigen zu lassen.

Das kostet das digitale Foto


Welche Kosten das zertifizierte Fotostudio erhebt, muss direkt erfragt werden. Wer sein Passfoto in der Stadt Salzgitter anfertigen lässt, muss zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Dokuments eine bundeseinheitliche Gebühr von 6 EUR entrichten. Werden der Personalausweis und der Reisepass zusammen beantragt, ist die Gebühr für die Bürgerinnen und Bürger nur einmalig, also pro Lichtbild und nicht pro Dokument, zu erheben (ebenfalls beim elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweis). Die Gebühr ist aber auch bei der Lichtbilderstellung für vorläufige Dokumente zu erheben.

Hintergrund


Im Mai 2025 sind die neuen Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft getreten. Künftig müssen Lichtbilder ausschließlich in digitaler Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege an das BürgerCenter und die Ausländerbehörde übermittelt werden. Die Umsetzung des digitalen Lichtbilds betrifft die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose, elektronischen Aufenthaltstiteln und anderen Dokumenten. Papierbasierte Lichtbilder sind für diese hoheitlichen Identitätsdokumente nicht mehr zulässig. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat entschieden, dass in Ausnahmefällen papierbasierte Lichtbilder bis zum 31.07.2025 akzeptiert werden dürfen. Ab dem 01.08.2025 werden von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte papierbasierte Lichtbilder bei der Beantragung nicht mehr akzeptiert.

Für die Beantragung eines Führerscheins wird weiterhin ein Lichtbild in gedruckter Form benötigt.