Salzgitter. Die FDP-Ratsfraktion beschäftigte in einer Anfrage an die Verwaltung der Kosten- und Nutzenfaktor bei der Erhebung der Hundesteuer. In ihrer Antwort stellte die Verwaltung nun die Kosten und Einnahmen einander gegenüber.
Im Jahr 2016 betrugen laut Anfrage der FDP-Ratsfraktion die Einnahmen aus der Hundesteuer 633.100 Euro, für das Jahr 2018 seien 650.000 Euro veranschlagt. Die Fraktion wollte wissen: "Welche Kosten für die Erhebung der Steuer (zum Beispiel Personalkosten) stehen den Einnahmen gegenüber?" Darauf gab die Verwaltung nun seine Antwort. Demnach verteilten sich die Personalkosten auf zwei Teilzeitkräfte, die mit einem Stellenanteil von je 50 Prozent ihrer Arbeitsrate für die Hundesteuer tätig seien.
Zudem kämen noch Sach- und Gemeinkosten hinzu. Daraus ergäben sich insgesamt Personal-, Sach- und Gemeinkosten von 34.565 Euro.
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