Salzgitter. Das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ in der Ost- und Westsiedlung läuft spätestens im Jahr 2021 aus. Hauseigentümer können noch Fördergelder für Sanierungsmaßnahmen beantragen. Die Baumaßnahme muss dann spätestens zum Ablauf des Städtebauförderprogrammes abgeschlossen sein. Das berichtet die Stadt Salzgitter.
Seit 2004 wird die Ost- und Westsiedlung durch das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ gefördert. Im Mittelpunkt steht die bauliche Erneuerung im Sanierungsgebiet, indem bauliche Missstände beseitigt, Häuser modernisiert und instandgesetzt werden. Beispiele dafür sind die Gemeinbedarfseinrichtungen „Quartierspark“ an der Grundschule Am Ziesberg oder das „Haus der Begegnung und Bewegung“ am Martin-Luther Platz. Ebenso dazu gehören auch der „NOW-Treff“ und das „Quartiersmanagement“. Weitere sichtbare bauliche Erfolge sind der „Roxy-Helco-Spielplatz“ und der „Martin-Luther-Platz“.
Darüber hinaus wurden in den vergangenen 14 Jahren Straßen, Plätze und Wege neu hergerichtet und funktionslose Gebäude abgerissen. Mit diesen baulichen Verbesserungen hat sich auch die Arbeits- und Wohnqualität erhöht. Ein weiterer positiver Effekt: Höhere bzw. stabile Verkaufs- und Vermietungspreise konnten erzielt werden. Darüber hinaus haben sich das Stadtbild und die Atmosphäre verbessert: Hatte die Ost- und Westsiedlung früher ein negatives Image, entwickelte sich das Quartier in den vergangenen Jahren zum beliebten Wohnquartier für Jung und Alt.
Insgesamt 5,7 Millionen Euro
Rund 5,7 Millionen Euro sind seit Beginn des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ in das Sanierungsgebiet geflossen. Zwei Drittel werden vom Land und Bund bereitgestellt; ein Drittel hat die Stadt Salzgitter übernommen. Damit hat dieses Programm viel Positives in der Ost- und Westsiedlung und auch für Salzgitter erreicht.
Da das Städtebauförderprogramm voraussichtlich spätestens Ende 2021 ausläuft und damit die letzte Phase begonnen hat, haben alle Eigentümerinnen/er jetzt noch Gelegenheit, Zuschüsse zu beantragen und mit den Sanierungsmaßnahmen zu beginnen. Wer beispielsweise das Dach oder die Fassade seines Hauses instand setzen lassen, Außenanlagen oder Nebengebäude verbessern möchte, kann sich bei Indra Bogdan, Referat Stadtumbau und Soziale Stadt der Stadt Salzgitter (Telefon: 05341/8393474 oder Mail: stadtumbau@stadt.salzgitter.de) informieren.
Fördervoraussetzungen
Fördervoraussetzungen: das Grundstück muss innerhalb des Sanierungsgebietes liegen, das Grundstück/Gebäude weist städtebauliche Missstände/Mängel auf; mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen und die Finanzierung der Maßnahme kann nicht durch eigene Mittel und/oder andere Fremd- beziehungsweise Fördermittel (Zuschüsse oder Kredite von der KfW-Bank) gefördert oder finanziert werden.
Allgemeine Informationen gibt es auch im Quartiersmanagement (Soziale Stadt) in der Ost- und Westsiedlung, Martin-Luther-Platz 4, 38259 Salzgitter, stadtbuero@ostundwestsiedlung.de; Sprechzeiten: Dienstag von 8 bis 11 und 14 bis 17 Uhr; Mittwoch von 8 bis 16 Uhr und Donnerstag von 8 bis 14 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist das Quartiersmanagement telefonisch unter der Nummer 05341/5519851 erreichbar.
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