Sanierungsgebiet Swindonstraße: Eigentümer erhalten einmalige Chance

Die Stadt Salzgitter informierte die Eigentümer über die Möglichkeiten, sich aktiv am Sanierungsverfahren zu beteiligen.

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Die Swindonstraße wurde zum Sanierungsgebiet erklärt.
Die Swindonstraße wurde zum Sanierungsgebiet erklärt. | Foto: sz-pa/RK

Salzgitter. In Lebenstedt wird das Wohnquartier rund um die Swindonstraße umfassend saniert. Der Rat der Stadt Salzgitter hat beschlossen, die städtebauliche Sanierungsmaßnahme über einen Zeitraum von zehn Jahren durchzuführen. Damit sollen energetische und bauliche Modernisierungen in dem Viertel ermöglicht werden, um die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.



Was bedeutet das für Eigentümer? Mit der förmlichen Festlegung der Swindonstraße als Sanierungsgebiet eröffnet sich für die Eigentümer der dortigen Immobilien eine besondere Möglichkeit: Sie können steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, um ihre Häuser zu modernisieren. Durch die Sanierungskosten können sie eine erhöhte steuerliche Abschreibung geltend machen, die als indirekte Förderung zur Verbesserung ihrer Immobilien dient. So profitieren sie nicht nur vom Wertzuwachs ihres Eigentums, sondern tragen aktiv zum Erfolg der Sanierung des gesamten Quartiers bei.

Welche Maßnahmen sind geplant?


Der Schwerpunkt der Sanierung liegt auf der Modernisierung der Gebäude, die größtenteils vor oder kurz nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden. Viele dieser Häuser weisen dringenden Bedarf an energetischen Modernisierungen, wie z. B. der Wärmedämmung, oder an der barrierefreien Gestaltung auf. Zusätzlich sollen auch die Grünflächen und Freiräume zwischen den Gebäuden erneuert und modernisiert werden. Straßen und öffentliche Plätze werden ebenfalls, soweit möglich, im Rahmen der Sanierung mit aufgewertet.

Wie funktioniert die Förderung?


Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, müssen Eigentümer vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen einen Vertrag mit der Stadt Salzgitter abschließen. Ohne diese Vereinbarung ist eine Förderung nicht möglich. Nach der Durchführung der Arbeiten stellt die Stadt eine Bescheinigung für das Finanzamt aus, die die Abschreibung der Sanierungskosten ermöglicht.

Wichtig dabei: Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die vertraglichen Regelungen mit der Stadt festgelegt sind – dazu zählen unter anderem die Auftragserteilung für die Maßnahmen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Aktive Beteiligung der Eigentümer


Eigentümer können sich aktiv in den Sanierungsprozess einbringen. Auf einer Informationsveranstaltung, die am Montag, 30. September, im Kranich-Gymnasium stattfand, wurden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die steuerliche Förderung vorgestellt. Die Stadtverwaltung betonte dabei die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Eigentümern, um das Sanierungsprojekt erfolgreich umzusetzen.

Mit der Modernisierung des Wohnquartiers rund um die Swindonstraße soll das Viertel nicht nur optisch aufgewertet, sondern auch zukunftsfähig gemacht werden. Eigentümer haben nun die Chance, ihre Immobilien zu modernisieren und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen zu profitieren.


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