Salzgitter/Hildesheim. Beamte des 3. Fachkommissariats der Polizei Hildesheim ermitteln derzeit unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hildesheim wegen sogenanntem Callcenter-Betruges zum Nachteil von zwei älteren Frauen sowie eines älteren Mannes. In diesem Zusammenhang vollstreckten die Ermittler am heutigen frühen Dienstagmorgen Untersuchungshaftbefehle gegen zwei 30 und 33 Jahre alte Männer aus Salzgitter. Diese sind dringend verdächtig, bei den Taten als Geldabholer fungiert zu haben.
Gegenstand der Ermittlungen sind drei Fälle, zu denen es zwischen Dezember des letzten Jahres und Februar dieses Jahres gekommen ist. Hierbei wurden jeweils ältere Geschädigte aus Hildesheim, Goslar und Laatzen von angeblichen Polizeibeamten kontaktiert und um fünf- bis sechsstellige Geldbeträge gebracht, wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft Hildesheim heißt. Vorliegenden Erkenntnissen zufolge erhielten die Senioren zuvor Anrufe von bislang unbekannten Tätern, bei denen ihnen suggeriert wurde, dass sie Opfer von Straftaten werden sollen und ihre Ersparnisse nicht mehr sicher seien. Die Betrüger gingen dabei offenbar so überzeugend vor, dass die Geschädigten letztendlich an ihren Wohnanschriften hohe Geldsummen an vermeintliche Polizisten aushändigten.
Zahlreiche Beweismittel sichergestellt
Intensive Ermittlungen und Zeugenbefragungen führten die Strafverfolgungsbehörden auf die Spur der beiden Männer aus Salzgitter, die im Verdacht stehen, die Beute in allen drei Fällen gemeinsam abgeholt zu haben. Der Tatverdacht gegen sie ließ sich so weit erhärten, dass das Amtsgericht Hildesheim auf Antrag der Staatsanwaltschaft neben zwei Haftbefehlen wegen Fluchtgefahr vier Durchsuchungsbeschlüsse sowohl für die Wohnungen der Beschuldigten als auch für Wohnungen von zwei Personen aus deren Umfeld erließ. Im Zuge der heutigen Vollstreckung stellten die Ermittler dabei Beweismittel wie Datenträger, mutmaßliche Tatkleidung und ein mutmaßliches Tatfahrzeug sicher. Die Beschuldigten wurden nach einer Vorführung bei einem Haftrichter in Justizvollzugsanstalten gebracht. Die weiteren Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges dauern an.

