Salzgitter. Das Schöffenamt ist ein verantwortungsvolles Ehrenamt. Vor allem die Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sind gefragt und nicht das juristische Fachwissen. Die Stadt sucht Schöffen für das Amtsgericht Salzgitter und Landgericht Braunschweig sowie Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023. Bewerbungen sind bis Ende Februar möglich.
„Die Ehrenamtlichen unterstützen den Berufsrichter am Amts- Land- oder Jugendgericht“, erläutert Wolfram Skorczyk Fachbereichsleiter BürgerService und Öffentliche Sicherheit. Immer zwei Schöffen sind dem Richter zur Seite gestellt. In einer Verhandlung kommen die Angeklagten, die Zeugen und die Staatsanwaltschaft zu Wort. Die Schöffen hören zu, können auch Fragen stellen und sprechen dann im „Namen des Volkes“ ein Urteil, das der Richter verkündet. „Es ist eine Ehre, als Schöffin tätig zu sein“, sagt Karla Meier-Grotrian, die als Schöffin am Amtsgericht Salzgitter tätig ist. Nachdem die Kinder aus dem Haus waren, wollte sie sich engagieren, etwas für die die Allgemeinheit tun, aber nicht jeden Tag eingespannt sein. Als Schöffin erhält sie zu Jahresbeginn eine Übersicht der Verhandlungen: In der Regel ist es ein Termin im Monat, der einen ganzen Tag beanspruchen kann oder auch mal Folgetermine erfordert, die in Abstimmung mit den Beteiligten festgelegt werden. Bei Urlauben oder Krankheiten greift das Gericht auf die „Hilfsschöffen“ zurück.
Seit 2014 ist Karla Meier-Grotrian als Schöffin aktiv und hat sich auch für die neue Amtsperiode beworben. „Die Tätigkeit ist spannend und bereichernd, man erhält Einblicke in andere Welten“, sagt sie. Kriminalität, Drogen und schwere Einzelschicksale gehören dazu. Manches sei belastend, beschäftige sie auch zu Hause und relativiere den Blick auf die eigenen Probleme. Beeindruckt sei sie von dem respektvollen Umgang am Gericht mit den Angeklagten. Unvoreingenommen und objektiv werde geprüft, was dem Angeklagten zur Last gelegt wird. In den Sitzungspausen tauschen sich die Drei aus.
Während am Amtsgericht Salzgitter und Landgericht Braunschweig Schöffen für die Strafsachen gesucht werden, steht für die Schöffen am Jugendgericht der Erziehungsgedanke und nicht die Bestrafung im Mittelpunkt. Das Verständnis für die Jugendlichen sei dabei wichtig.
Wichtig für alle Schöffen: Sie bringen ihren gesunden Menschenverstand ein. Die Meinung der Schöffen zähle ebenso viel wie die des Richters. „Die Niedersächsische Verfassung legt fest, dass bestimmte Gerichte neben den Berufsrichtern auch mit ehrenamtlichen Richtern besetzt werden“, erläutert Wolfram Skorczyk. Schöffen sind somit ein Teil der Rechtsprechung, also einer der drei grundlegenden Staatsgewalten. Sie wirken mit, wenn es darum geht, Mitbürger zu verurteilen oder eben von einer Schuld freizusprechen. Durch sie geht die Staatsgewalt „vom Volke aus“.
Informationen rund um die Schöffenwahl:
Die Stadt Salzgitter sucht Schöffen für das Amtsgericht Salzgitter und Landgericht Braunschweig sowie Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023; Bürgerinnen und Bürger können sich bis Ende Februar in die jeweilige Vorschlagsliste zur Wahl aufnehmen lassen.
Diese Liste dient zur Vorbereitung der Neuwahlen für das Amtsgericht Salzgitter und der Strafkammern beim Landgericht Braunschweig. Schöffen verhandeln und entscheiden dort gleichberechtigt mit Berufsrichtern in Straf- und Jugendstrafverfahren.
Die Tätigkeit:
Schöffinnen und Schöffen haben in der Verhandlung die gleichen Rechte (und Pflichten) wie die Berufsrichter. Nur den Vorsitz und damit die Leitung der Verhandlung übernimmt immer ein Berufsrichter.
Wenn abgestimmt wird, zählt ihre Stimme aber gleich viel. Urteile und Strafmaß müssen mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Das heißt: Ist nur ein Berufsrichter eingesetzt, können die beiden Laienrichter ihn überstimmen. Auf jeden Fall kann niemand gegen die Stimmen der beiden Schöffen verurteilt und bestraft werden.
Jugendschöffen sollten Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen haben, beispielsweise in der ehrenamtlichen Jugendarbeit, im Verein oder im beruflichen Kontext.
Der Einfluss und die Verantwortung von Schöffen sind damit groß.
Voraussetzungen für das Schöffenamt:
Schöffinnen und Schöffen tragen eine hohe Verantwortung. Sie urteilen über andere Menschen und greifen dadurch zum Teil erheblich in deren Leben ein. Es versteht sich, dass jemand, der diese Verantwortung übernehmen will, bestimmte Voraussetzungen erfüllen sollte.
Gesetzliche Vorgaben:
Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dem Deutschen Richtergesetz (DRiG). Die wichtigsten sind.
Das Schöffenamt ist zugänglich für Bewerberinnen und Bewerber, die in Salzgitter wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Im Regelfall nehmen Schöffen an bis zu 12 Sitzungen pro Jahr teil. Sie erhalten keine Vergütung, aber eine Aufwandsentschädigung; Berufstätige bekommen den Verdienstausfall erstattet.
Die gesetzlichen Vorgaben lassen sich in der Regel objektiv beurteilen und überprüfen.
Persönliche Fähigkeiten:
Die persönlichen Fähigkeiten, die jemand mitbringen sollte, sind nicht per Gesetz festgelegt, vielmehr ergeben sie sich aus der Tätigkeit heraus. Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. hat eine Liste der wünschenswerten Fähigkeiten zusammengestellt.
Natürlich sind nicht bei jedem, der sich um ein Schöffenamt bewirbt, alle diese Fähigkeiten gleich stark ausgeprägt. Das muss auch nicht sein. Die Liste soll als Anhaltspunkt dienen, um für sich selbst eine Entscheidung zu treffen.
Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz; Lebens- und Berufserfahrung; Logisches Denken und Intuition; Vorurteilsfreiheit; Mut und Verantwortung für Gerechtigkeit; Standfestigkeit und Flexibilität; Kommunikations- und Dialogfähigkeit; Kenntnisse über die Strafgerichtsbarkeit
Die Wahl:
Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen läuft in zwei Phasen ab. Zuerst stellt die Stadt Salzgitter eine Vorschlagsliste auf. Diese enthält mindestens die doppelte Anzahl der aus Salzgitter benötigten Haupt- und Hilfsschöffen für das Amtsgericht und Landgericht Braunschweig insgesamt. Der Rat der Stadt beschließt die Liste, die dann zum Amtsgericht gegeben wird.
Die Vorschlagslisten aller Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks werden zu einer Gesamtliste zusammengestellt. Aus dieser wählt ein Wahlausschuss am Amtsgericht die Schöffinnen und Schöffen aus. Er bestimmt auch die Funktion (Haupt- oder Hilfsschöffe) und das Gericht (Amts- oder Landgericht).
Ein Ausschuss am Amtsgericht wählt alle fünf Jahre die Schöffinnen und Schöffen aus dieser Vorschlagsliste. Die Vorschlagsliste für die Wahl zur Jugendschöffin oder zum Jugendschöffen wird vom Fachdienst Kinder, Jugend und Familie vorbereitet und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sind an der Information des Bürgercenters im Atrium des Rathauses Lebenstedt, im Kleinen Rathaus sowie im Internet unter http://www.salzgitter.de/rathaus/wahlen/schoeffenwahl.php zu erhalten. Auf der städtischen Internetseite gibt es auch den Bewerbungsbogen und weitere Informationen.
Wer Fragen rund um die Schöffenwahl hat, kann sich an Sebastian Sadeghi wenden (Fachgebiet Ratsangelegenheiten, Telefon: 0 53 41 / 839-3688, Joachim-Campe-Straße 6-8 Fax: 0 53 41 / 839-4941, 38226 Salzgitter, E-Mail: Sebastian.Sadeghi@Stadt.Salzgitter.de)
Bewerbungen sind bis Ende Februar möglich.
Weiterer Ablauf:
Diese Terminübersicht soll einen Überblick über das Verfahren liefern. Einige der angegebenen Termine stehen zurzeit noch nicht genau fest, werden aber laufend aktualisiert.
Januar/Februar: Bewerbungsphase für die Aufnahme in die Vorschlagsliste
März/April/Mai: Vorschlagsliste durchläuft die Ortsräte zur Anhörung
Mai: Verwaltungsausschuss und Rat beraten bzw. beschließen die Vorschlagsliste
Mai/Juni: Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für eine Woche
Bis spätestens 01. Juli: Übersendung der Vorschlagsliste an das Amtsgericht
Juli/August: Benachrichtigung aller Bewerber über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Salzgitter, Zusammenführung der Vorschlagslisten der Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks
Oktober: Wahl der Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Salzgitter
bis Dezember: Benachrichtigung der gewählten Schöffinnen und Schöffen durch die Gerichte
1. Januar 2019: Beginn der neuen Amtsperiode
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