Salzgitter/Hannover. Das vom Niedersächsischen Kultusministerium initiierte Sonderprogramm „Starke Sek I-Schulen" geht in die konkrete Umsetzung. Ziel ist es, in landesweit fünf Modellregionen beispielhaft Maßnahmen zu erproben, um die Attraktivität der Haupt-, Real- und Oberschulen zu steigern. Als Modellregionen sind Salzgitter, Heidekreis, Holzminden, Nienburg sowie Wilhelmshaven ausgewählt worden. Dies teilt das Niedersächsische Kultusministerium mit.
„Die Lehrkräfteversorgung ist besonders in einigen ländlichen Regionen Niedersachsens weiterhin nicht zufriedenstellend. Im Rahmen des Programms können in Zusammenarbeit mit den Schulträgern und bestehenden Bildungsregionen neue Ideen entwickelt, vorhandene Projekte intensiviert und gemeinsam Maßnahmen erprobt werden, um die Gewinnung von Lehrkräften an diesen Schulen zu unterstützen", so Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Ausgewählt wurden die Modellregionen aufgrund der statistischen Daten der Unterrichtsversorgung an den Haupt-, Real- und Oberschulen in den vergangenen drei Jahren sowie an allen allgemein bildenden Schulen auf Landkreisebene. In den ausgewählten Modellregionen habe die Unterrichtsversorgung unter dem Landesdurchschnitt gelegen.
Das Projekt lebt von Flexibilität
Das Sonderprogramm „Starke Sek I-Schulen" ist in zwei Bausteinen angelegt. Ein Baustein umfasse die Arbeit in den festgelegten fünf Modellregionen, parallel dazu sollen in einem zweiten Baustein weitere Maßnahmen zur Stärkung der Sek-I-Schulen im Kultusministerium geprüft und landesweit auf den Weg gebracht werden. Tonne: „Der Baustein ‚Modellregionen' im Sonderprogramm Starke Sek-I-Schulen ist kein klassisches Projekt, sondern lebt von der Flexibilität: Das Ziel ist definiert, der Weg - der Maßnahmenkatalog - ist variabel. Um die Schulen aktiv und zielführend einzubinden, soll das Sonderprogramm durch ein agiles Projektmanagement umgesetzt werden." In den Modellregionen würden die Schulen die vom Kultusministerium angebotenen Basismaßnahmen erproben und könnten diese Maßnahmen darüber hinaus um eigene Schul-Schwerpunkte erweitern.
Bestimmte Basismaßnahmen sollen an allen Haupt-, Real- und Oberschulen in den Modellregionen umgesetzt werden. Dazu gehören Einzelfallprüfungen für die Zahlung von Personalgewinnungszuschlägen für die Besetzung von Stellen an den Haupt-, Real- und Oberschulen in den Modellregionen, Einzelfallprüfungen für die Zusage der Umzugskostenvergütung für neu eingestellte Lehrkräfte an diesen Schulen, Angebot an Gymnasiallehrkräfte, die sich für drei Jahre verpflichten an einer Haupt-, Real- oder Oberschule in den Modellregionen zu unterrichten, im Gegenzug eine Stelle an einem Gymnasium zu erhalten und die Schaffung weiterer schulischer Beförderungsstellen beziehungsweise Zulagen für Lehrkräfte an den Sek-I-Schulen.
Schulen können eigene Ideen einbringen
Jede Schule könne darüber hinaus eigene Schwerpunkte entwickeln und diese mit Unterstützung durch das Beratungs- und Unterstützungssystem der NLSchB oder des NLQ im Programmzeitraum umsetzen. Auch hier sei das Ziel, diese Maßnahmen bei Eignung landesweit zu implementieren. Die Maßnahmen im Rahmen der Schul-Schwerpunkte könnten von den Schulen laufend in das Programm eingebracht werden - beginnend ab 1. Februar. Die Schulen würden selbst entscheiden, an welchen Schwerpunkten sie arbeiten wollen. Beispiele dafür könnten die Erprobung von Distanzlernen oder des Einsatzes für Fachexpertinnen und Fachexperten im Unterricht oder auch die Erprobung besonderer pädagogischer Freiräume sein, jeweils mit dem Ziel, die Attraktivität der pädagogischen Arbeit zu erhöhen. Darüber hinaus baue das Sonderprogramm in einer zweiten Säule auf landesweiten Maßnahmen auf, um die Unterrichtsversorgung in ländlichen Regionen weiter zu verbessern.
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