Salzgitter. Am heutigen Mittwoch stand im 25. öffentlichen Finanzausschuss auch das Thema einer Bedarfszuweisung in Höhe von fünf Millionen Euro für die Stadt Salzgitter auf der Tagesordnung. Im Gegenzug für die Ausschüttung müsse die Stadt jedoch Konsolidierungsmaßnahmen beschließen, heißt es in der Vorlage.
Es hätte schon im Vorfeld zahlreiche konstruktive Gespräche mit dem Innenministerium gegeben, teilt die Verwaltung im heutigen Ausschuss mit. Dauerhaft wirkende Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt würden auch zukünftig auf die Vereinbarung angerechnet werden. "Der durch dieses Maßnahmenpaket insgesamt erzielte dauerhafte Konsolidierungsbetrag in Höhe von fünf Millionen Euro unterliegt keiner zeitlichen Befristung und wird für etwaige künftige Bedarfszuweisungen als bereits erzielte Einsparung berücksichtigt", heißt es in der Beschlussvorlage. Zudem gebe es keine feste Zweckbindung für das Geld aus der Bedarfszuweisung.
"Die bisherigen Vorschläge für die Konsolidierungsvereinbarungen tun keinem weh und zum aktuellen Punkt zu dieser Vereinbarung nein zu sagen, können wir uns nicht leisten. Es ist eine vernünftige Lösung", äußerte Ulrich Leidecker von der SPD-Fraktion.
"Ein Tropfen auf dem heißen Stein"
Herrmann Fleischer von den Linken ergänzte außerdem, dass fünf Millionen Euro bei Schulden in Höhe von 360 Millionen Euro ein Tropfen auf dem heißen Stein wäre, es seien noch viele weitere Sparmaßnahmen notwendig. Die Frage nach dem Umgang mit den großen fehlenden Summen beantwortete die Verwaltung anschließend mit der Aussage, dass man einen ersten Konsolidierungsvorschlag im April auf den Tisch bringen wollte, sich aber um weitere Vorschläge kümmern werde.
Unter zwei Enthaltungen wurde die Vorlage letztendlich einstimmig angenommen. Am 25. April entscheidet der Rat der Stadt endgültig über die Bedarfszuweisung und die nötigen Konsolidierungsmaßnahmen.
mehr News aus Salzgitter