Salzgitter. Die Gewerkschaft "Komba" hat ihre Mitglieder bei der Stadt Salzgitter für Donnerstag, 13. März, zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Vom Warnstreikaufruf betroffen sind innerhalb der Stadtverwaltung das Rathaus, alle Außen- und Nebenstellen, der Städtische Regiebetrieb (SRB) und städtische Mitarbeiter im Job-Center, heißt es in einer Pressemeldung der Stadt.
Die Dienststellen der Stadtverwaltung haben vermutlich geöffnet, von längeren Wartezeiten ist jedoch auszugehen. Im Bürger-Center und in der Zulassungsstelle werden nach derzeitigem Stand nur die Terminkunden und Kunden mit dringlichen Anliegen bedient werden können, so die Stadt Salzgitter.
Die Stadtbibliothek Salzgitter wird in Lebenstedt und am Fredenberg zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet sein. Die Stadtbibliothek in Bad bleibt streikbedingt geschlossen.
Ausfälle bei der Müllabfuhr
Durch den Warnstreik im öffentlichen Dienst wird es bei der Abfuhr der gelben Säcke, der Leerung der Biotonnen beziehungsweise Restabfallbehälter und Altpapierbehälter eventuell zu Ausfällen kommen, so der SRB. Ausgefallene Abfuhrtermine werden nicht nachgeholt. Bei weiteren Fragen steht die Abfallberatung des SRB unter 05341 / 839-3741 wie gewohnt zur Verfügung.
Aktuelle Informationen werden auf www.salzgitter.de veröffentlicht.
Ausfälle im Rettungsdienst?
Doch nicht nur in der Stadtverwaltung wird gestreikt. Laut einer Pressemitteilung der Komba sind auch die Rettungssanitäter der Berufsfeuerwehr und die Kita-Einrichtungen, die den TVöD oder SundE-Tarif als Bezahlungsgrundlage nutzen, betroffen. regionalHeute.de fragte hierzu nach.
Marcus Spiller vom Fachdienst Feuerwehr der Stadt teilt hierzu mit: "Sollten Beschäftigte im Rettungsdienst der Stadt Salzgitter streiken, wären Einschränkung in der rettungsdienstlichen Versorgung möglich, jedoch würden kurzfristige Kompensationsmaßnahmen angestrebt."
Etwas komplizierter sieht die Lage in den Kitas aus. Denn wie Stadtsprecher Holger Posselt mitteilt, gibt es in Salzgitter keine Kitas in städtischer Trägerschaft. Hier müssten sich also möglicherweise Betroffene selbst in den jeweiligen Einrichtungen über Einschränkungen erkundigen.