Unbekannt und allein: So finden Verstorbene ihre letzte Ruhe

Wenn kein Angehöriger gefunden wird, oder der Verstorbene gar unbekannt ist, wird die Bestattung von den Behörden veranlasst.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Salzgitter. Wenn ein Mensch stirbt, es keine Angehörigen gibt, diese nicht ermittelt werden können oder die Identität nicht geklärt werden konnte, dann ist die Stadt Salzgitter für die Bestattung verantwortlich. Regelmäßig werden für diese Menschen auch Gedenkfeiern abgehalten. Die nächste findet Ende Oktober statt.


Wenn ein Mensch allein oder ohne Hinweise auf seine Identität stirbt, veranlasst der Fachdienst BürgerService und Ordnung die Bestattung und übernimmt zunächst die Kosten, erklärt die Stadtverwaltung auf Nachfrage von regionalHeute.de. Die sogenannte ordnungsbehördliche Bestattung wird immer dann durchgeführt, wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind oder nicht gefunden werden konnten. Oder auch, wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen ihrer Pflicht nicht nachkommen oder wenn sonst niemand die Bestattung veranlasst.

Die Suche nach den Angehörigen


Verstirbt ein Mensch allein in seiner Wohnung, so erfolgt durch die Polizei zunächst eine Meldung des Sterbefalls an die Stadt Salzgitter. Der Fachdienst BürgerService und Ordnung versucht dann, über Meldebehörden, Standesämter und Nachlassgerichte Angehörige des Verstorbenen ausfindig zu machen. Werden innerhalb der sogenannten Bestattungsfrist von maximal acht Tagen keine Angehörigen gefunden, so veranlasst das Ordnungsamt eine "Bestattung von Amts wegen". Dabei kommt der Staat für die Kosten einer einfachen Bestattung auf.


Feuerbestattung für Verstorbene


Menschen, die durch eine ordnungsbehördliche Bestattung ihre letzte Ruhe finden, werden eingeäschert. Anschließend werden sie auf einem Friedhof beigesetzt. Die Stadt beauftragt hierfür ein durch eine Ausschreibung bestimmtes Bestattungsunternehmen. Bei einer Feuerbestattung erfolgt nach Ablauf der Bestattungsfrist zunächst die Einäscherung. Anschließend versucht man weiter, bestattungspflichtige Angehörige zu ermitteln. Diese könnten dann zum einen den Ort der Beisetzung auswählen, müssten dann aber auch die Bestattungskosten übernehmen. Bleibt die Suche erfolglos, beziehungsweise beauftragt kein anderer die Beisetzung, so wird die Urne innerhalb eines Monats nach erfolgter Einäscherung beigesetzt. Die Urnenbestattung erfolgt in den meisten Fällen auf dem Friedhof in Salzgitter-Lebenstedt in einer Urnengemeinschaftsanlage mit einer Inschrift in einer Stele. In seltenen Fällen, beispielsweise wenn der Verstorbene nicht in Salzgitter gemeldet war, erfolgt eine anonyme Urnenbeisetzung beim Krematorium. So dürfte es dann auch bei dem kürzlich aufgefundenen Toten sein. Derzeit laufen aber hier noch die Ermittlungen zur Identität.

Öffentliche Gedenkfeier


Um dieser Toten zu gedenken, gibt es am 22. Oktober um 14 Uhr eine öffentliche Gedenkfeier auf dem Friedhof in Lebenstedt. Hierbei wird derjenigen gedacht, die im Zeitraum vom 31. Juli bis 30. September verstorben sind. Insgesamt wurden in dem besagten Zeitraum 16 Menschen ordnungsbehördlich bestattet.

Diese 16 Menschen wurden von Juli bis September ordnungsbehördlich bestattet
Diese 16 Menschen wurden von Juli bis September ordnungsbehördlich bestattet Foto: Stadt Salzgitter



Den würdigen Rahmen der Gedenkfeier gestalteten die katholische sowie die evangelische Kirche, die Hospiz-Initiative und die Krankenhausseelsorge des Helios-Klinikums. Durch diese Gedenkfeier und die vorgeschaltete Veröffentlichung der Anzeige mit den Namen der Verstorbenen in den Medien, soll Nachbarn, Freunden und Bekannten, die bei der Bestattung nicht anwesend waren, die Möglichkeit gegeben werden, der Toten zu gedenken.


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