Vermisster nach drei Tagen tot auf Krankenhaus-Toilette gefunden

Eine Suchaktion war erfolglos geblieben. Das kritisiert die Staatsanwaltschaft.

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Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Salzgitter-Bad. Wie erst jetzt bekannt geworden ist, wurde im September ein 64-jähriger Patient des St. Elisabeth-Krankenhauses vermisst. Die Suche - auch der Polizei - war zunächst erfolglos geblieben. Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Nachfrage mitteilt, wurde der Mann später tot auf einer Toilette aufgefunden. Strafrechtliche Konsequenzen gibt es in diesem Fall allerdings nicht.


"Tatsächlich hat sich der Verstorbene wohl etwa drei Tage lang tot in einer von innen abgeschlossenen Toilettenkabine auf einer Station des Klinikums befunden. Er ist dann von einer Putzfrau aufgefunden worden", berichtet Erster Staatsanwalt Christian Wolters. Das Todesermittlungsverfahren sei hier abgeschlossen, das heißt eingestellt worden. "Es gab keine Anhaltspunkte auf ein Fremdverschulden am Tod des Mannes. Es ist davon auszugehen, dass der Patient aufgrund seiner erheblichen Vorerkrankungen, wegen derer er sich ja auch im Krankenhaus befunden hat, auf der Toilette plötzlich gestorben ist, so dass auch ein früheres Auffinden den Todeseintritt nicht verhindert hätte. Mit anderen Worten, der später Verstorbene hätte auch bei einem früheren Auffinden nicht gerettet werden können", erläutert Wolters die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

"Klinikum sollte interne Abläufe überprüfen"


Dennoch kritisiert Christian Wolters den Vorfall deutlich. Es sei verwunderlich und sehr bedenklich, dass sich ein Patient unbemerkt drei Tage in einer Toilettenkabine befinde, obwohl er vermisst werde und angeblich umfangreich nach ihm gesucht worden sei. "Das kann eigentlich nur bedeuten, dass die Suche nicht so sorgfältig erfolgt ist, wie sie hätte erfolgen müssen", betont der Staatsanwalt. Im konkreten Fall habe dies keine strafrechtlichen Auswirkungen gehabt. Das könne aber bei einer anderen Konstellation ganz anders aussehen. Bei einer Rettungsmöglichkeit könne gegebenenfalls eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen im Raum stehen. "Das Klinikum sollte daher seine internen Abläufe überprüfen. Das ist aber letztlich eine Frage, die sich das Klinikum gerade auch für zukünftige Fälle selbst stellen muss, um gegebenenfalls strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden", so der Rat der Staatsanwaltschaft.


Die Frage, warum die Suche nach dem Patienten nicht öffentlich geführt wurde - anders als im Fall des 85-Jährigen, der im Mai in einem Goslarer Klinikum vermisst und dann tot im Keller gefunden wurde - kann die Staatsanwaltschaft nicht abschließend beantworten. Zu der Suchaktion selber könne man keine Einzelheiten mitteilen, weil die Staatsanwaltschaft erst "ins Boot“ gekommen sei, nachdem man den Toten gefunden hatte. Vermisstenfälle fielen allein in die Zuständigkeit der Polizei. Eine mögliche Erklärung hat Christian Wolters dennoch: "Ich gehe aber davon aus, dass es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass die Person das Klinikgelände verlassen hat, sodass eine öffentliche Suchaktion wenig sinnvoll gewesen wäre. In dem Fall aus Goslar handelte es sich bei dem Vermissten um einen Demenzkranken, sodass damals durchaus zu befürchten stand, dass er vom Klinikgelände weggelaufen sein könnte."


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