Salzgitter. In der Stadt Salzgitter gilt in verschiedenen Bereichen und zu unterschiedlichen Zeiten der Leinenzwang. Während in Grünanlagen und Schutzgebieten Hunde ganzjährig an der Leine zu führen seien, gelte ein Leinenzwang in "Schongebieten" vom 1. Januar bis 30. Juni. In der "freien Landschaft" seien die Tiere vom 1. April bis zum 15. Juli, also während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der freilebenden Tiere, an die Leine zu nehmen. Verwirrend fand dies Gerhard Edmound Stebner und forderte die Stadt dazu auf, auf ihrer Homepage mittels einer Karte zu erklären, wo Hunde mit und ohne Leine zu führen sind. Der Anregung des Einwohners folgte der Rat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag bei einer Gegenstimme.
Die Verwaltung habe mit der Seite www.salzgitter.de/leinenpflicht alle Informationen einschließlich Kartendarstellung zur Leinenpflicht im Stadtgebiet sowie zu den Hundeauslaufwiesen am Salzgittersee zusammengetragen. Auch ein Flyer sei dazu erstellt worden.
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