Salzgitter. Der Versand der amtlichen Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl hat begonnen und wird voraussichtlich bis Anfang Februar abgeschlossen sein. Der Brief enthält die Wahlbenachrichtigung und auf der Rückseite einen Antrag auf Briefwahlunterlagen. Darüber informiert die Stadt Salzgitter.
Zur Bundestagswahl sind Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit und einem Mindestalter von 18 Jahren wahlberechtigt. In Salzgitter sind dies rund 68.000 Personen. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens 7. Februar 2025 im Wahlbüro melden.
Weil die Bundestagswahl vorgezogen wurde, verkürzt sich der Zeitraum, der für die Briefwahl zur Verfügung steht. Aufgrund angepasster gesetzlicher Fristen für die Aufstellung und Zulassung von Wahlvorschlägen können die Stimmzettel erst ab Anfang Februar gedruckt werden. Dementsprechend wird das Briefwahlbüro erst ab dem 10. Februar 2025 öffnen können.
Öffnung Briefwahlbüro
Es wird wieder die Möglichkeit angeboten, direkt vor Ort zu wählen. In der Außenstelle Salzgitter-Bad und im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt kann in den beiden Briefwahlbüros direkt vor Ort zu folgenden Zeiten gewählt werden:
Das ist mitzubringen
Für die Ausübung des Wahlrechts benötigen die Wähler keinen Termin. Für eine schnelle Bearbeitung bittet das Wahlbüro, den Antrag auf Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglichst bereits ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Ein amtlicher Reisepass oder Personalausweis ist auf jeden Fall bereitzuhalten. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und entgegennehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht (maximal 4 Personen).
So läuft die Briefwahl
Jeder, der verhindert ist, in seinem Wahllokal zu wählen, kann einen Wahlschein bereits jetzt beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl zur Bundestagswahl sind beim Briefwahlbüro der Stadt Salzgitter auf schriftlichen Antrag erhältlich. Dabei kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandene Antrag genutzt werden.
Einfacher und schneller ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Scannen des aufgedruckten QR-Codes, der sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Die Wähler benötigen lediglich ein Smartphone oder Tablet, um den QR-Code zu scannen (https://app-13.salzgitter.de/IWS/startini.do?mb=3102000%20). Das Online-Formular ist bereits mit den persönlichen Daten vorausgefüllt. Zum Abschluss müssen nur noch die Datenschutzbestimmungen bestätigt werden. Telefonisch ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht möglich, wohl aber per Fax.
Die Briefwahl kann bis zum Freitag vor der Wahl, den 21. Februar 2025 bis 15 Uhr, beantragt werden. Ab dem 19. Februar erfolgt der Postversand nur noch auf Risiko der wahlberechtigten Person, da eine fristgerechte Zustellung nicht garantiert werden kann. In diesen Fällen sollten die Briefwahlunterlagen abgeholt beziehungsweise direkt vor Ort gewählt werden.
So früh wie möglich reagieren
Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden. Sollten Wahlunterlagen in das Ausland und daraus zurückgesandt werden, sind insbesondere die Postlaufzeiten zu beachten. Die Briefwahl ist daher, so früh wie möglich zu beantragen. Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Der Wahlbrief darf keinesfalls in einem Wahllokal abgegeben werden. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Das Wahlbüro weist noch auf dauerhafte wichtige Änderung bei den Briefwahlunterlagen hin: Der Stimmzettelumschlag hat nicht die bekannte blaue Farbe, sondern ist im neutralen Weiß gehalten. Der weiße Stimmzettelumschlag ist jedoch eindeutig durch den Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl“ gekennzeichnet.
Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen auch per E-Mail briefwahlbuero@stadt.salzgitter.de zu erreichen.
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