Warnstufe 1 für Salzgitter: Keine wesentlichen Änderungen

Eine Allgemeinverfügung wurde heute erlassen und gilt ab Sonntag. Es bleibt aber fast alles beim Alten.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Salzgitter. Bedingt durch die landesweit seit fünf Tagen über dem Wert fünf liegende Intensivbettenbelegung, ist die Stadt Salzgitter gemäß aktueller Corona-Verordnung dazu verpflichtet, die Warnstufe 1 auszurufen. Die dafür notwendige städtische Allgemeinverfügung ist am heutigen Freitag mit der Maßgabe veröffentlicht worden, dass die Warnstufe 1 ab Sonntag, 19. September, in Kraft tritt. Das berichtet die Stadt Salzgitter in einer Pressemeldung.


Faktisch ändert sich an den aktuellen Regelungen und Beschränkungen der Corona-Verordnung in Salzgitter nichts, da der Inzidenzwert im Stadtgebiet seit 25. August über 50 liegt und dies gemäß Landesverordnung dieselben Regelungen zur Folge hat, wie bei der Warnstufe 1. Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Salzgitter dazu wurde am 30. August 2021 erlassen (regionalHeute.de berichtete).

Es gilt also weiterhin, dass in geschlossenen Räumen bei Zusammenkünften mit mehr als 25 teilnehmenden Personen, die weder geimpft noch genesen sind, die 3G-Regeln verbindlich sind. Ausnahmen sind hierbei Kinder unter sechs Jahre oder getestete Schulkinder. Die 3G-Regel gilt ebenso für körpernahe Dienstleistungen und Innenräume von Gastronomiebetrieben. Alle weiteren Informationen dazu sind auf der Internetseite des Landes Niedersachsen www.niedersachsen.de zu finden.


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