Ab Mittwoch tritt in Salzgitter die 3G-Regelung in Kraft

In vielen Fällen braucht man ab Mittwoch einen Nachweis über die Impfung, einen Test oder einen Genesungsnachweis.

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Symbolfoto | Foto: Anke Donner

Salzgitter. Ab Mittwoch tritt die 3G-Regelung im gesamten Stadtgebiet ein. Das bedeutet, man muss für bestimmte Einrichtungen geimpft, genesen oder getestet sein, teilt die Stadt Salzgitter in einer Presseinformation mit.


Wer zum Beispiel den Innenbereich von Gastronomie betreten möchte, körpernahe Dienstleistungen aller Art in Anspruch nehmen möchte, in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeitet oder einen Besuch abstatten möchte, wer an Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen teilnimmt, muss sich zukünftig an die 3G-Regelung (genesen, geimpft, getestet) halten.

Die Corona-Landesverordnung vom 25. August geht von zwei Fallkonstellationen aus, die ein Wechsel in die nächste Warnstufe nach sich ziehen. Neu ist, dass auch der Stufenwechsel keinen unverhältnismäßigen Lockdown vorsieht, sondern vielmehr Maßnahmen mit Augenmaß verordnet. „Zu Recht“, findet Oberbürgermeister Klingebiel, „die Rahmenbedingungen haben sich geändert und die Abwägung zwischen Grundrechtseinschränkungen und Gesundheitsschutz führt nun zu anderen Ergebnissen.“


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