Salzgitter. Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Daten aus dem Melderegister übermitteln, teilt der Fachdienst Bürgerservice und Ordnung der Stadt Salzgitter mit.
Im Einzelnen sind folgende Datenübermittlungen möglich:
- an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört
- an Presse und Rundfunk sowie Mandatsträger: Alters- und Ehejubiläen
- an die Stadt für Ehrungen aus Anlass von Altersjubiläen sowie Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen
- an das Bundesverwaltungsamt aus Anlass von 65-, 70-, 75- und 80-jährigen Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen und aus Anlass der Vollendung des 100. Lebensjahres und eines jeden weiteren Lebensjahres
- Übermittlung an Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- an Adressbuchverlage
Einwohner, die mit der vorgenannten Datenübermittlung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit schriftlich oder mündlich Widerspruch in den Bürgercentern einzulegen. Für den Widerspruch kann auch das dafür vorgesehene Internet-Formular genutzt werden.

