Zuweisung von Geflüchteten nach Salzgitter: Entscheidung gefallen

Die Stadt hatte beim Land eine Verlängerung der Zuweisungsbegrenzung beantragt.

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Symbolbild | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Salzgitter. „Die bisherigen Zuweisungsbegrenzungen und der seit Oktober 2017 geltende Zuzugsstopp haben uns geholfen, die Systeme zu stabilisieren, es bedarf aber einer längeren Atempause, um den sozialen Frieden zu sichern und die Systeme nicht zu überlasten“, das war der Tenor des Schreibens, mit dem sich Oberbürgermeister Frank Klingebiel erneut an die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens gewandt hat.



Am gestrigen Dienstag gab es dann die gute Nachricht: Die Innenministerin teilt diese Einschätzung und hat die Zuweisung von Geflüchteten nach Salzgitter für ein weiteres Jahr bis zum 30 September 2026 auf maximal 200 Personen begrenzt. Das berichtet die Stadt Salzgitter in einer Pressemeldung.

Mehr als Aufnahme und Erstversorgung


Klingebiel erläutert, warum eine Verlängerung der Zuweisungsbegrenzung so wichtig ist: „Viele der geflüchteten Menschen aus Syrien und der Ukraine haben sich inzwischen - auch wegen der langjährig ungeklärten Situation in ihren Heimatländern - dazu entschieden, ihren Lebensmittelpunkt in Salzgitter dauerhaft beizubehalten und nicht in ihre Heimat zurückzukehren. Das hat andere Integrationsanforderungen zur Folge, als noch vor zwei oder drei Jahren – es geht nicht mehr allein um die Aufnahme und Erstversorgung, sondern um eine dauerhafte Integration in die Stadtgesellschaft Salzgitters – die Herausforderungen für die vorhandenen Systeme und die Stadt sind aber nach wie vor existent und verstetigen sich. Verschärft wird diese dramatische Lage durch den enormen und schnellen Zuzug von Osteuropäern, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien, in unsere Stadt.“

Die Systeme in Salzgitter, insbesondere Kindertagesstätten und Schulen, aber auch der Arbeitsmarkt sei nach wie vor hoch belastet und die angestrebte und gewünschte Integration der Menschen sei nur möglich, wenn diese Systeme nicht weiter überlastet würden. Gleiches gelte auch für die Wohnquartiere, in denen die Schutzsuchenden untergekommen sind.

Erhebliche finanzielle Unterstützung


Dankbar zeigt sich Klingebiel neben der Verlängerung der Zuweisungsbegrenzung auch für die finanzielle Unterstützung des Landes durch den Integrationsfonds von rund 35 Millionen Euro und die 50-Millionen-Strukturhilfe, die größtenteils in die Bildungsinfrastruktur geflossen sind. „Sanierungs- und Baumaßnahmen im Kita- und Schulbereich, Sprachförderung, Quartiers- und Kontorsarbeit, Intensivierung der Schulsozialarbeit, Beschäftigungsförderung und Stärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes – all das konnte nur mit anteiliger finanzieller Hilfe des Landes umgesetzt werden.“

Klingebiel macht jedoch deutlich, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes und des Landes Niedersachsen auch in Zukunft notwendig sein wird. „Integration ist und bleibt eine dauerhafte Herkulesaufgabe! Eine Herkulesaufgabe, die von den Kommunen zu bewerkstelligen ist! Und das gelingt nur, wenn diese Herausforderung für die Städte und Gemeinde von Land und Bund gesehen und mit flankierenden Maßnahmen begleitet wird!“