Sammelstellen statt Plakatflut? Das sagen die Städte der Region

Zur Kommunalwahl droht in den Städten wieder die große Plakatflut. Erste Kommunen in Deutschland haben bereits die Reißleine gezogen und erlauben Wahlwerbung nur noch an zentralen Sammelstellen. regionalHeute.de hat nachgefragt: Kommt das Modell auch in unsere Region oder bleibt hier alles beim Alten?

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Am 13. September 2026 stehen die nächsten Kommunalwahlen an – und damit auch die Rückkehr tausender Wahlplakate. Um das "Wild-Plakatieren“ zu unterbinden, haben einige deutsche Kommunen inzwischen strikte Regeln eingeführt: Sie erlauben politische Werbung nur noch an klar definierten Stellen. regionalHeute.de hat vor diesem Hintergrund bei den Städten der Region nachgefragt, ob solche Modelle auch hier eine Option für die Zukunft sind.



Städte und Gemeinden wie Schweinfurt (Bayern) und Völschow (Mecklenburg-Vorpommern) machen es vor: hier wurde beschlossen, die Plakatierung im öffentlichen Raum während der Wahlen stärker zu reglementieren. So dürfen Wahlplakate künftig nicht mehr an Laternen oder frei im Straßenraum aufgehängt werden, sondern sollen ausschließlich auf zentralen, von der Kommune bereitgestellten Stellwänden platziert werden. Hintergrund dieser Entscheidung sei das Ziel, das Stadtbild zu ordnen, Müll zu reduzieren und den Wahlkampf übersichtlicher und fairer für alle Parteien zu gestalten, heißt es aus den Kommunen.

Auch in der Region denkbar?


regionalHeute.de hat aufgrund dieser Entscheidungen in den Städten der Region nachgefragt: Welche aktuellen Satzungen oder Verordnungen regeln die Plakatierung bei Wahlen im Stadtgebiet? Wäre die Einrichtung zentraler Sammelstellen für Wahlplakate denkbar? Wurde die Einrichtung zentraler Sammelstellen für Wahlplakate in der Vergangenheit bereits erwogen oder diskutiert? Wie würden sie mögliche Auswirkungen einer solchen Lösung auf die Umwelt einschätzen, beispielsweise hinsichtlich Müllreduzierung und Verringerung von Fahrten der Parteien beim Auf- und Abhängen der Plakate?

Grundsätzlich möglich, aber rechtlich und organisatorisch schwierig


Im Gebiet der Stadt Goslar existieren derzeit keine spezifischen örtlichen Vorschriften zur Regelung von Wahlwerbung; die Stadt richtet sich nach den Wahlgesetzen des Landes und dem Runderlass zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen. Stadtsprecherin Daniela Siegl erklärt, dass zentrale Plakatwände nach Klärung von Fragen zur Beschaffung, Lagerung und Kostenübernahme zwar grundsätzlich möglich wären, man jedoch bezweifelt, dass der zur Verfügung stehende Platz ausreichen würde. Eine Diskussion über solche Sammelstellen habe es in den Jahren 2021 zwar gegeben, diese führte aber zu keinem Beschluss. Grund sei die Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung zum angemessenen Mindestmaß an Wahlwerbung sowie die schwierige Neuzuweisung von Plätzen bei jeder Wahlart unter Berücksichtigung der Chancengleichheit gewesen. Dennoch bewertet die Stadt die Auswirkungen solcher Lösungen auf die Umwelt positiv.

Keine Pläne für eine Abkehr von der bisherigen Praxis


Für die Stadt Braunschweig verweist Stadtsprecher Rainer Keunecke auf das Niedersächsische Straßengesetz und die städtische Sondernutzungssatzung. Er betont, dass Wahlwerbung in der Schlussphase des Wahlkampfes das verfassungsmäßig geschützte Grundrecht der freien Meinungsäußerung sowie die Chancengleichheit wahren muss. Den Parteien wird das Plakatieren an Beleuchtungsmasten und auf Großflächen als kostenfreie Sondernutzung genehmigt, wobei primär die Verkehrssicherheit und Sichtbeziehungen geprüft werden. Die unmittelbare Umgebung von Wahllokalen bleibt eine befriedete Zone. Eine Einrichtung von zentralen Sammelstellen sei in Braunschweig daher nicht geplant.

Zentrale Stellwände haben sich in der Vergangenheit nicht bewährt


Die Stadt Peine orientiert sich am Ministerialblatt des Landes. Sprecherin Petra Neumann stellt klar, dass Sammelstellen in Peine bereits abgeschafft wurden, da sie sich schlicht nicht bewährt haben. Die Stadt sieht zudem in den Auswirkungen auf die Umwelt kein primäres Argument: Es gehe bei Wahlwerbung nicht um Müll, sondern vorrangig darum, die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung darauf zu lenken, dass Wahlen stattfinden. Plakate sind in Peine insbesondere an Ampeln, Verkehrszeichen und im Bereich der Fußgängerzone untersagt.

Sammelstellen widersprechen dem Ziel der flächendeckenden Werbung


Sprecherin Nadine Gutzeit erklärt für die Stadt Wolfenbüttel, dass die Plakatierung durch die Sondernutzungssatzung und den Landeserlass geregelt wird. Die Einrichtung zentraler Stellen sei derzeit nicht denkbar, da dies dem Ziel der Wahlwerbung – eine möglichst breite Bürgeranzahl, etwa vorbeifahrende Autofahrer, zu erreichen – entgegenstünde. Über eine solche Lösung wurde in der Vergangenheit auch nicht diskutiert. Zwar wird eingeräumt, dass dies Müll und Fahrten reduzieren könnte, man bezweifelt jedoch, ob die Parteien von einem solchen Angebot Gebrauch machen würden, da es der flächendeckenden Werbeabsicht widerspricht.

Juristische Hürden und fehlende Erfahrungswerte beim Umweltschutz


Martin Neumann erläutert für Salzgitter, dass bisher keine Behandlung des Themas stattgefunden hat. Grundlage sind auch hier der Runderlass des Ministeriums und die städtische Sondernutzungssatzung. Zentrale Stellen seien zwar grundsätzlich denkbar, es müsse jedoch juristisch geprüft werden, inwieweit dadurch das Recht auf Sondernutzung in anderen Bereichen rechtssicher ausgeschlossen werden kann. Zwar könnte die Anzahl der Plakate rückläufig sein, ob dies jedoch insgesamt zu einem umwelttechnischen Mehrwert führt, sei ohne weitere Erfahrungswerte schwer abschätzbar.

Zustimmung aller Parteien als unüberwindbare Hürde


In Wolfsburg wurde eine entsprechende Lösung laut Jan-Niklas Schildwächter bereits erwogen, aber wieder verworfen. Grund war, dass eine Einrichtung zentraler Sammelstellen nur mit der Zustimmung aller an der Wahl beteiligten Parteien möglich wäre – diese war jedoch nicht erreichbar. Zwar wären positive Auswirkungen auf die Umwelt denkbar, es wird jedoch bezweifelt, dass die Parteien gänzlich auf kleinere Plakate verzichten würden, wodurch der ökologische Effekt vermutlich gering bliebe.

Bewährtes Kombi-Modell verhindert Überplakatierung


Annette Siemer schildert für die Stadt Gifhorn eine aus Sicht der Verwaltung bewährte Praxis: Die Stadt erlaubt das Plakatieren an Lichtmasten nur unter der Auflage, dass pro Partei nur jeder fünfte Mast genutzt werden darf. Dies verhindere ein Überplakatieren und fördere den Umweltschutz. Zusätzlich errichtet die Stadt in der Innenstadt und den Ortsteilen Großflächenplakattafeln, auf denen jede Partei genau ein Plakat anbringen darf. Diese von allen akzeptierte Vorgehensweise sei rechtlich zulässig und soll beibehalten werden. In der Fußgängerzone, auf dem Marktplatz und an Buswartehäuschen bleibt das Plakatieren untersagt.

Kosten und geringe Nutzung führten zur Abschaffung


Die Stadt Helmstedt hat keine gesonderten Satzungen und richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Landes. Sprecherin Martina Hartmann berichtet, dass es früher Sammelstellen in der Kernstadt und den Ortsteilen gab. Der Rat entschied sich jedoch für deren Abschaffung. Gründe waren die Kosten für Aufstellung und Pflege sowie die Tatsache, dass viele Parteien kaum noch Papierplakate einsetzen. Die Auswirkungen der Wahlplakate auf die Umwelt stuft die Stadt als sehr gering ein und sieht den Wahlkampf als unerlässlich für die Demokratie an.