Sanierung von Gebäuden: Risiko für gefährdete Arten

Der NABU warnt vor der Zerstörung von Lebensräumen und gibt Tipps, wie man dies verhindert.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Im Rahmen einer naturverträglichen Energiewende wird verstärkt auf die energetische Sanierung von Gebäuden gesetzt. Dies ist eine wichtige Maßnahme zum Energiesparen und trägt damit zur Lösung der Klimakrise bei. Doch der NABU Niedersachsen macht in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Umbaumaßnahmen häufig aus Unkenntnis wichtige Brut- und Ruheplätze für gefährdete Tierarten zerstört werden.



Denn oft sind die betroffenen Gebäude nicht nur Wohnraum für uns Menschen: „Fassaden und Dächer sind auch Lebensraum für viele Vogel- und Fledermausarten. Tiere, die in der Natur Nischen und Höhlen im Gestein oder in alten Bäumen als Lebensstätte nutzen, sind in der Stadt dazu übergegangen, ähnliche Strukturen an den Gebäuden als sekundären Brut- oder Ruheplatz sowie zur Aufzucht ihrer Jungen zu nutzen“, sagt Dr. Monika Maintz, Biologin und Geschäftsführerin des NABU Niedersachsen. Zu diesen sogenannten Gebäudebrütern gehören unter anderem Mehlschwalbe, Mauersegler, Haussperling, Dohle und Hausrotschwanz. Aber auch verschiedene Fledermausarten wie zum Beispiel die Zwergfledermaus finden in Nischen und Spalten von Gebäuden oder in Dachböden ihre Quartiere. Viele von diesen Gebäudebrütern sind extrem ortstreu und kehren jährlich an die gleichen Plätze zurück.

Lebensräume können zerstört werden


„Da die Plätze an den Gebäuden bereits als ,Ersatzplatz‘ dienen, ist es notwendig, diese Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erhalten und die Suche nach geeigneten Brutplätzen für die oftmals bedrohten Arten nicht noch weiter zu erschweren. Gerade dieses Risiko besteht allerdings bei Gebäudesanierungen und Dachausbauten. Wird unvorbereitet mit den Maßnahmen begonnen, kann es zu Störungen an Nist- und Brutquartieren der Gebäudebrüter kommen und deren Lebensraum zerstört werden. Mit Blick auf das zunehmende Artensterben ist dies höchst problematisch - gerade Haussperlinge und Mauersegler haben in den Städten ihre höchsten Bestände. Verlieren sie hier ihre Bruststätten ist der Verlust nicht mehr zu kompensieren und wir können diese Arten verlieren. Darüber hinaus ist es gesetzlich untersagt diese Lebensräume zu zerstören“, erklärt Dr. Maintz.

Die Modernisierungsarbeiten bergen jedoch nicht nur Risiken, sondern bieten, bei richtiger Umsetzung, auch große Chancen für den Artenschutz. So ist es zum Beispiel mit nur geringen Mittlen möglich, neue Quartiere und Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter zu schaffen und somit deren „Wohnungsangebot“ zu verbessern. Entsprechende Hilfen können im Gebäude integriert oder von außen angebracht werden. Die Kosten hierfür sind gering und können sogar finanziert und gefördert werden – etwa durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für alle Interessierten hält der NABU Niedersachsen zwei neue, ausführliche Broschüren mit Hinweisen und praktischen Tipps für den Einbau von Nisthilfen beim Gebäudeumbau bereit. Beide Broschüren können gegen Einsendung von fünf Briefmarken á 85 Cent beim NABU Niedersachen, Stichwort „Gebäudebrüter“, Alleestraße 36, 30167 Hannover bestellt werden.

Vorgehen bei der Gebäudesanierung


Zunächst ist eine Begutachtung des Gebäudes durch Fachleute vornehmen zu lassen. Werden gebäudebewohnende Arten oder deren Lebensräume entdeckt und sind diese vom Bauvorhaben betroffen, muss die zuständige Naturschutzbehörde informiert werden. Mit dieser ist dann das weitere Vorgehen abzustimmen. Dabei sind unter anderem folgende Fragen zu berücksichtigen:
- Werden die Tiere durch die Baumaßnahme getötet oder verletzt?
- Werden sie an der Nutzung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte gehindert?
- Werden Brutplätze oder Quartiere durch die Baumaßnahme unzugänglich gemacht oder zerstört?
- Tritt im Zuge der Baumaßnahme eine erhebliche Störung der lokalen Population ein?

Der Erhalt von bestehenden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen grundsätzlich vorzuziehen. Bei Erhalt sollten die Baumaßnahmen möglichst außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden. „Falls während der Brutzeit an der Fassade gearbeitet werden muss, ist darauf zu achten, dass der Anflugbereich zum Nistplatz nicht versperrt wird“, betont Dr. Maintz. Falls die Quartiere entfernt oder verschlossen werden müssen, sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Anbringen von Nisthilfen, vorzunehmen.

Gesetzlicher Hintergrund


An Gebäuden brütende Wildvogelarten und Fledermäuse gehören zu den besonders beziehungsweise sogar streng geschützten Arten und sind durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) geschützt. Dabei stehen nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten an Gebäuden unter Schutz: Nach § 44 Abs. 1 BNatschG ist es „verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen oder zu töten“ sowie deren „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“. Die ortstreuen Gebäudebrüter und ihre Quartiere sind dabei ganzjährig geschützt, also auch dann, wenn die Tiere zum Beispiel jahreszeitlich bedingt nicht anwesend sind.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Tiere Störung