Schäden durch Silvesterknaller: Wer haftet?

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Was man tun soll, wenn Schäden durch Silvesterknaller entstanden sind, weiß die Öffentliche Versicherung. Symbolfoto: pixabay
Was man tun soll, wenn Schäden durch Silvesterknaller entstanden sind, weiß die Öffentliche Versicherung. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Region. Dass es an Silvester durch Raketen und Böller immer wieder zu Schäden an Autos, Haus und Hof kommen kann, ist leider traurige Gewissheit. Wer davon dann mal betroffen ist, fragt sich häufig: „Wer zahlt das?". Die Öffentliche Versicherung Braunschweig, erklärt, wer im Schadensfalls aufkommt.


Wer haftet für Schäden an Haus und Auto, die durch Raketen oder Böller entstanden sind und wie verhält man sich als Betroffener richtig? Diese Fragen beantwortet Sebastian Heise, Sprecher der Öffentlichen Versicherung Braunschweig.

"An Silvester gilt grundsätzlich: Die Hausratversicherung reguliert Schäden an der Einrichtung, die Wohngebäudeversicherung ist für Beschädigungen von Gebäuden da. An Silvester besonders wichtig ist auch eine Haftpflichtversicherung", so Heise. Denn wer zum Beispiel mit einem Tischfeuerwerk Schäden in einer fremden Wohnung anrichtet oder sogar jemanden mit seinen Feuerwerkskörpern verletzt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Diesen übernimmt die Haftpflichtversicherung, wenn denn eine besteht. Bei dauerhaften Schäden, die man sich selbst beim Hantieren von Feuerwerkskörpern zuzieht, springt die Unfallversicherung ein.

Schäden an Autos deckt die KFZ-Versicherung ab


"Nur eine Kfz-Kaskoversicherung deckt Schäden durch Knaller und Raketen am Fahrzeug ab. Brandschäden oder Explosionsschäden durch Feuerwerkskörper reguliert die Teilkaskoversicherung. Wird das Auto mutwillig ramponiert, greift eine Vollkaskoversicherung", erklärt der Versicherungs-Experte.

Ob der Verursacher bekannt ist, spiele für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung keine Rolle, ebenso wenig für Schäden am Auto, die über die Kaskoversicherung reguliert werden, berichtet die Versicherung. "Anders verhält es sich bei Haftpflichtversicherungen, bei denen grundsätzlich der Verursacher den Schaden an Dritten bei seiner Versicherung meldet – ist der Verursacher des Schadens nicht zu ermitteln, kann der Schaden ausschließlich über die eigenen Versicherungen reguliert werden", so Sebastian Heise.

Schaden melden


"Wer einen Schaden bei Dritten verursacht hat, sollte versuchen, sich zunächst bei dem Geschädigten selbst und dann sobald wie möglich bei seinem Haftpflichtversicherer zu melden. Als Betroffener sollte man den Schaden ausführlich dokumentieren und dann seine Versicherung kontaktieren", rät Heise.

In allen Fällen gilt: Personenschäden sollten selbstverständlich absolute Priorität haben und sofort versorgt werden. Erst wenn Verletzungen ausgeschlossen sind, sollten die Betroffenen der Sachschäden dafür sorgen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.


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