Schätze der Natur: Was man mitnehmen darf – und was nicht

Wilde Beeren, bunte Blumen oder Muscheln am Strand – die Natur bietet viele kleine Schätze. Doch nicht alles darf man einfach mitnehmen. Wir zeigen, worauf Spaziergänger achten sollten, um Tiere und Pflanzen zu schützen.

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Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: Pixabay

Region. Wer spazieren geht, den Wald erkundet oder am Strand entlangläuft, entdeckt oft kleine Schätze: bunte Blätter, glänzende Muscheln, duftende Blumen oder wilde Beeren. Doch nicht alles, was hübsch aussieht, darf man einfach mit nach Hause nehmen. Das Sammeln in der Natur unterliegt Regeln, die nicht nur den Eigentümern von Grundstücken, sondern vor allem der Umwelt zugutekommen.



Viele Menschen sammeln auf Spaziergängen spontan Dinge, die ihnen gefallen, ohne darüber nachzudenken, ob es erlaubt ist oder der Natur schadet. Dabei ist es oft gar nicht so leicht zu erkennen, welche Pflanzen, Früchte oder Tierprodukte geschützt sind und welche man bedenkenlos mitnehmen kann. Ein bewusster Blick auf die Umgebung und ein paar einfache Regeln helfen, die Natur zu respektieren und trotzdem kleine Schätze zu genießen.

Federn sammeln verboten!


Eine Feder, die man im Wald findet, darf man nicht einfach mitnehmen.
Eine Feder, die man im Wald findet, darf man nicht einfach mitnehmen. Foto: Pixabay


Insbesondere Federn von wild lebenden Vögeln sind in Deutschland streng geschützt. Sie fallen unter das Bundesnaturschutzgesetz, das nicht nur Tiere, sondern auch deren Lebensräume und Fortpflanzung schützt. Federn, Eier und Nester zu entnehmen, kann die Tiere stören und ist daher verboten – Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Das Mitnehmen von Federn ist auch deshalb verboten, weil im Nachhinein nicht nachvollzogen werden kann, ob die Feder wirklich gefunden wurde, oder einem Tier entnommen wurde. Daher, so der NABU, ist die Mitnahme von Federn tabu.


Obst vom Wegesrand


Wild wachsende Brombeeren, Heidelbeeren oder Pilze beispielsweise dürfen in der Regel für den Eigenbedarf gepflückt werden.
Wild wachsende Brombeeren, Heidelbeeren oder Pilze beispielsweise dürfen in der Regel für den Eigenbedarf gepflückt werden. Foto: Pixabay


Beim Sammeln von Obst sieht die Lage entspannter aus: Wild wachsende Brombeeren, Heidelbeeren oder Pilze beispielsweise dürfen in der Regel für den Eigenbedarf gepflückt werden. Auf Privatgrundstücken benötigt man jedoch die Erlaubnis des Eigentümers, da es sonst als Diebstahl gewertet wird. In Nationalparks oder Naturschutzgebieten ist das Pflücken oft generell untersagt. Kleiner Tipp: Auf der Internetseite mundraub.org kann man gezielt nach Orten suchen, an denen man legal Früchte, Nüsse oder Kräuter sammeln darf.

Nur so viele Blumen pflücken, wie in eine Hand passen


Einen kleinen Strauß darf man in der Regel pflücken
Einen kleinen Strauß darf man in der Regel pflücken Foto: Pixabay


Ähnlich verhält es sich bei Blumen. Viele Wildblumenarten stehen unter Naturschutz und dürfen nicht gepflückt werden. Von Blumen auf Privatgrundstücken sollte man die Finger lassen. Ansonsten darf ein kleines Sträußchen gepflückt werden. Eine nützliche Handregel für erlaubtes Pflücken lautet: „Nur so viele Blumen pflücken, wie in eine Hand passen.“ Sie hilft, die Natur zu schonen und nicht zu viele Pflanzen zu entnehmen. Trotzdem gilt: Geschützte Arten niemals pflücken. Wer die Natur genießen will, sollte außerdem überlegen, ob er die Blumen lieber fotografiert oder nur Samen sammelt, sofern erlaubt.

Achtung beim Sammeln am Strand


Beim Sammeln von Muschel sollte man die örtlichen Regeln beachten.
Beim Sammeln von Muschel sollte man die örtlichen Regeln beachten. Foto: Anke Donner


Das Sammeln von Muscheln, Steinen oder Kies am Strand ist oft erlaubt, solange es sich nicht um geschützte Arten handelt und man sich nicht in Naturschutzgebieten aufhält. Man sollte aber unbedingt - insbesondere im Ausland - auf die örtlichen Regeln achten. Denn in vielen Regionen ist das Sammeln von Muscheln, Sand und Steinen strengstens verboten. Ansonsten gilt auch hier: Weniger ist mehr. Nur kleine Mengen für den privaten Gebrauch mitzunehmen, schont die Natur.

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