Schank- und Speisewirtschaften zahlen auch weiterhin Steuern

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Die AfD im Rat der Stadt Gifhorn wollte eine Befreiung von der Vergnügungssteuer für  Schank- und Speisewirtschaften erwirken. Der Rat stimmte dagegen. Symbolfoto: pixabay
Die AfD im Rat der Stadt Gifhorn wollte eine Befreiung von der Vergnügungssteuer für Schank- und Speisewirtschaften erwirken. Der Rat stimmte dagegen. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Gifhorn. Der Rat der Stadt Gifhorn hat einen Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung abgelehnt. Die AfD wollte mit der Änderung erreichen, dass Schank- und Speisewirtschaften von der Abgabe befreit werden. Damit wolle man sich gegen das „Kneipensterben“ in Gifhorn einsetzen, argumentierten die Antragsteller.


Inhabergeführte Gaststätten würden einen wichtigen Beitrag zum sozialen Leben leisten und regionale Wirtschaftskreisläufe stärken. Zudem seien sieein wichtiger Attraktivitätsfaktor für die Bürger der Stadt, begründet die AfD ihren Vorschlag und erklärt weiter:

"Gaststätten beleben unsere Innenstadt, schützen insbesondere ältere Menschen vor der sozialen Isolation und bringen Bürger unterschiedlicher Milieus zusammen. Aufgrund zahlreicher Regularien und Abgaben sowie auch als Folge struktureller Veränderungen wird die Geschäftstätigkeit der Wirte zunehmend erschwert. Ein zusätzliches Angebot von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten kann hierbei der Existenzsicherung dienen.Im Gegensatz zu Spielhallen unterliegen Geldspielgeräte in Gaststätten der sozialen Kontrolle durch den Wirt und die Besucher. Als soziale Heimat- und Bürgerpartei wollen wir das Gifhorner Gastgewerbe von dieser zusätzlichen kommunalen Abgabenlast befreien, weil sie unverhältnismäßig für den ohnehin schon stark steuerlich belasteten Berufsstand ist."

Der Rat der Stadt konnte den Ansichten und Anregungen der AfD nicht folgen und lehnte deren Vorschlag ab.


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